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Beate Müller-Gemmeke
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Matthias J. •

Was könnte man tun, um das S-Pedelec universeller nutzbar zu machen und ihm gegenüber dem lärmenden und stinkenden Mofa mit Verbrennungsmotor zum Durchbruch zu verhelfen?

Sehr geehrte Frau Müller-Gemmeke,
S-Pedelecs dürfen i. d. R. nicht auf Fahrradwegen fahren, einige Autofahrer reagieren aggressiv auf "Fahrräder", die den Radweg nicht nutzen. 25er Pedelecs, mit denen man auf dem Radweg fahren darf, sind jedoch oft keine Alternative zum Mofa, da es auch Strecken gibt, wo man gerne schneller unterwegs wäre.
Was halten Sie von folgendem Vorschlag:
S-Pedelecs dürfen mit bestimmten technischen Ausstattungen die gleichen Wege benutzen wie Fahrräder. Eine solche Ausstattung könnte z. B. ermöglichen, die Motor-Unterstützung temporär während der Benutzung entsprechender Wege nachvollziehbar auf 25 km/h zu begrenzen. Nachvollziehbar bedeutet, dass die Verkehrsüberwachung durch bestimmte optische Anzeichen auch im Vorbeifahren feststellen kann, ob die Motorunterstützung ausgeschaltet, auf 25 km/h oder auf 45 km/h limitiert ist - und dass im Falle eines Unfalls oder einer Verkehrskontrolle abgefragt werden kann, wie lange dieser Betriebsmodus schon vorliegt.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr J.,

vielen Dank für Ihre Frage und den konstruktiven Vorschlag. Sie sprechen wichtige Fragen für die Verkehrswende an, die es zu klären gilt. Auch wir machen uns zu diesem Thema Gedanken und haben aber noch nicht die perfekte Lösung gefunden, denn es bestehen auf vielen Wegen – insbesondere im ländlichen Raum und außerorts, wo Rad- und Fußwege häufig dasselbe sind – Nutzungskonflikte und wichtige Verkehrssicherheitsfragen zwischen Fußgänger:innen (die zwischen drei und sechs km/h gehen), Radfahrer:innen (die oftmals zwischen 12 und 20 km/h fahren) und Pedelecfahrer:innen (die bis zu 25 km/h fahren). Hinzu kämen noch S-Pedelecs, die bis 45 km/h fahren können. Eine sichtbare Drosselung der Fahrzeuge, wie Sie es vorschlagen, klingt mir nach einer interessanten Idee, die durchaus erwogen werden könnte. Es bliebe die rechtliche Frage zu prüfen, ob S-Pedelecs gegenüber anderen motorisierten Fahrzeugen derart bevorzugt werden dürfen. Auch müsste erprobt werden, inwiefern eine solche Regelung in der Praxis funktioniert und es wäre zu klären, ob eine gut sichtbare Drosselung einfach in S-Pedelecs eingebaut und nachgerüstet werden könnte.

Vielen Dank für Ihren guten Gedankenanstoß, den ich gerne an meine Kolleg:innen im Verkehrsausschuss weitergeleitet habe.

Mit freundlichen Grüßen

Beate Müller-Gemmeke

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