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Beate Müller-Gemmeke
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Frage von Petra S. •

Hätte ich Anspruch auf eine 2. EPP für meinen Minijob?

Ich beziehe eine Altersrente und habe einen Minijob. Außerdem beziehe ich noch geringe Rentenversorgungsbezüge in Höhe von 65 Euro von der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse . gelten diese Rentenversorgungsbezüge als 2. Rente oder 2. Einkommen? Oder hätte ich Anspruch auf eine 2. EPP für meinen Minijob?

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Sehr geehrte Frau S.

um die finanziellen Auswirkungen der gestiegenen Energiekosten für die Menschen und die Wirtschaft abzumildern, hat die Bundesregierung Entlastungspakete beschlossen, unter anderem mit einer Energiepreispauschale für Beschäftigte. Diese Energiepreispauschale ist Bestandteil des zweiten Entlastungspakets, das der Koalitionsausschuss am 23. März 2022 beschlossen hat.

Beschäftigte mit einem Minijob haben automatisch Anspruch auf die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro. Ein Großteil der Anspruchsberechtigten wird über die Auszahlung durch ihren Arbeitgeber im September 2022 entlastet. Abweichend davon kann ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten die Energiepreispauschale im Oktober 2022 auszahlen, wenn er die Lohnsteuer-Anmeldung vierteljährlich abgibt. Auf die Auszahlung der Pauschale können Arbeitgeber verzichten, wenn sie die Lohnsteuer-Anmeldung jährlich abgeben. In diesem Fall können die Beschäftigten die Energiepreispauschale über die Einkommensteuer 2022 beantragen.

Mit einem dritten Entlastungspaket hat die Bundesregierung außerdem im Oktober eine Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner und Pensionäre beschlossen. Grund für diese Entlastung sind die stark gestiegenen Preise für Energie und Lebensmittel. Als Altersrentnerin wird Ihnen daher im Dezember eine weitere Energiepreispauschale über Ihre Rente ausgezahlt.

Rund zwei Millionen Rentnerinnen und Rentner, die zusätzlich zu ihrer Rente noch arbeiten, erhalten die Energiepreispauschale zweimal. Das ist aus meiner Sicht gut, denn hier stellt sich doch die Frage, warum mehr als zwei Millionen Rentnerinnen und Rentner nicht einfach ihren Ruhestand genießen, sondern weiterhin arbeiten gehen. Natürlich tun sie das in den allermeisten Fällen, weil ihre Rente nicht zum Leben reicht.

Mit freundlichen Grüßen

Beate Müller-Gemmeke

 

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