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Beate Müller-Gemmeke
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Dietmar W. •

Balkonkraftwerk - Erhöhung auf 800 W EUweit wurde die Einspeisegrenze von 600 auf 800W zugelassen. Warum in D noch nicht? Wann ist damit zu rechnen?

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Sehr geehrter Herr W.,

herzlichen Dank für Ihr Interesse am Thema „Balkonkraftwerk“. Es ist gut und wichtig, dass immer mehr Menschen bei der Energiewende aktiv mitmachen, indem sie selbst zu Energieproduzent:innen werden. Bisher stehen ihnen dabei noch zu viele bürokratische Hürden im Weg. Daher schafft die Ampel-Koalition einen Rechtsanspruch auf die Installation von Steckersolargeräten – auch Balkonkraftwerke genannt. Bisher scheiterte die Installation für Mieter:innen oder in Häusern mit mehreren Wohnungsbesitzer:innen oft an den Vermieter:innen oder langwierigen Abstimmungen. Durch die geplante Gesetzesänderung wird das bald ein Ende haben.  

Auch finanziell gibt es bereits Anreize: Die Mehrwertsteuer für Balkonsolar- und PV-Anlagen haben wir bereits abgeschafft. Zusätzlich bieten Länder und Kommunen Zuschüsse für die Anschaffung. Möglichst viele Bürger:innen sollen sich die Anfangsinvestition leisten können, um dann vom günstigem Sonnenstrom profitieren zu können.

Zu Ihrer konkreten Frage zur Grenze der Einspeiseleistung: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat im Mai eine umfassende Photovoltaik-Strategie vorgelegt, indem die Anhebung auf 800 Watt bereits als Ziel enthalten ist. Seit Juni gibt es einen Entwurf des BMWK für ein Gesetzespaket zur Beschleunigung des Photovoltaik-Ausbaus (Solar­paket I). Dieser Entwurf enthält auch die von Ihnen angesprochene Erhöhung der maximalen Einspeiseleistung auf 800 Watt. Bis zu dieser Leistung können Sie dann eine entsprechende Anlage stark vereinfacht anmelden, selbst anschließen und in Betrieb nehmen. Das Gesetzespaket enthält darüber hinaus weitere Maßnahmen, um Photovoltaik-Anlagen noch attraktiver zu machen. Bis zum Juli hatten die Fachverbände Zeit, Stellungnahmen zum Solarpaket I einzureichen, die nun und im weiteren parlamentarischen Verfahren natürlich intensiv ausgewertet werden. Der Gesetzentwurf soll im Sommer vom Bundeskabinett verabschiedet und anschließend im Bundestag beraten und beschlossen werden. Damit ist absehbar, dass das entsprechende Gesetz noch in diesem Jahr verabschiedet wird.

 

Mit freundlichen Grüßen

Beate Müller-Gemmeke

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