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Frage von Joachim H. •

Frage an Beate Merk von Joachim H. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Staatsministerin,

bezüglich Ihrer Antworten auf Fragen der Gruppe Scientologyabwehr Deutschl.(1) ergeben sich für mich Fragen:

Sie waren am 11.8.10 befragt worden zum Thema der unbefugten Verletzung von Privatgeheimnissen durch bayerische Familienrichter, die in Sorge- und Umgangsrechtsverfahren sogar Kopien psychologischer Sachverständigengutachten ohne rechtliche Befugnis an Jugendämter versenden und damit das Datengeheimnis bzw. Privatgeheimnisse verletzen (§ 203 Abs. 2 S. 1 Strafgesetzbuch, vgl. auch die Ausführungen des SGB VIII- und Datenschutzexperten Prof. Dr. jur. KUNKEL, 2) . Sie waren auch darauf hingwiesen worden, daß jedenfalls in einem Fall ein Staatsanwalt solch einen Richter - ohne Nennung einer eben nicht existenten Befugnisnorm, also willkürlich - von der Strafverfolgung ausgenommen hat (1).

Mir fiel nun auf, daß Sie in Ihrer "Antwort" darauf gar nicht eingingen.

Warum verweisen Sie auf Ihre früheren Antworten zum Thema der Drittgeheimnisse, das mit dem hier in Rede stehenden praktisch nichts zu tun hat (2)?

Meinen Sie nicht, daß Sie als letztverantwortliche Staatsministerin mehr noch als ein Bürger gefordert wären, wenn nach -juristisch laienhaftem- Urt. Strafvereitelung im Amt im Raume steht?

Zum Thema der Drittgeheimnisse möchte ich von Ihnen noch wissen: Muß eine Jugendamtsmitarbeiterin / Soz.Päd. wegen der "Drittgeheimniskontroverse" grundsätzlich keine Strafverfolgung mehr befürchten, wenn sie in einem beruflichen Zusammenhang das Privatgeheimnis (z.B. bzgl. einer angeblichen früheren Erkrankung) eines Dritten (des Ehepartners eines Klienten) erfährt und allein mit Einverständnis des Anvertrauenden irgendwo offenbart?

Hochachtungsvoll
J. Hinz

1) http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_beate_merk-512-19193--f263591.html#q263591
2) http://maennerpartei.eu/index.php/downloads/doc_view/36-prof-kunkel?tmpl=component&format=raw
3) http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_beate_merk-512-19193--f239177.html#q239177

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Hinz,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 12. September 2010, in dem Sie sich auf meine Antwort zu einer Anfrage des Herrn Wilfried Meißner vom 11. August 2010 beziehen.

Zu Ihrer Anfrage verweise ich Sie auf die bereits an Herrn Meißner gerichteten Antworten auf dem Portal „abgeordnetenwatch“. Darüber hinausgehende Ausführungen sind von meiner Seite nicht veranlasst.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Beate Merk, MdL