
Sehr geehrte Frau Müller,
Foto: Eleana Hegerich | CSU-Fraktion
Sehr geehrte Frau Müller,
(...) vielen Dank für die von Ihnen aufgeworfene Frage. Hierzu kann ich Ihnen mitteilen, dass Strafanzeigen stets durch die Staatsanwaltschaft bearbeitet werden, in deren Zuständigkeitsbereich die angezeigte Tat fällt. Das Gesetz sieht für die Bearbeitung von Strafanzeigen gegen Justizangehörige grundsätzlich keine abweichende Zuständigkeit vor. (...)
(...) Es bestehen somit zahlreiche KontrollmechanismKontrollmechanismenfung justizieller Entscheidungen ermöglichen. (...)
(...) Ich habe es an das insofern allein zuständige Oberlandesgericht München gegeben. Eine Einflussnahme der Verwaltung auf (...)