
(...) Eine Recherche in der Registratur des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz ergab, dass Ihre Strafanzeige hier nicht bekannt ist. In diesem Zusammenhang weise ich Sie darauf hin, dass die Dienstaufsicht über die Staatsanwaltschaft von der Generalstaatsanwaltschaft durchgeführt wird. Hierzu können Sie sich direkt an die zuständige Generalstaatsanwaltschaft München wenden. (...)