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Frage von Reiner L. •

Frage an Beate Merk von Reiner L. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Ministerin,
ist Ihnen bekannt, dass renommierte forensische Psychiater wie z.B. Prof. Nedopil von der Uni München und Prof. Dr. med. Norbert Leygraf Direktor des Institutes für Forensische Psychiatrie
Universität Duisburg-Essen von einer 30 bis 40 prozentigen Fehleinweisung in die Psychiatrie sprechen?

Was gibt Ihnen die Sicherheit, im Fall Mollath, die Zweifel an den umstrittenen Gutachten und fehlender Exploration schon fast als "Gotteslästerung" zu empfinden?
Kennen sie die Weisheit: vor Gericht und auf hoher See ist man allein in Gottes Hand...?

Ist Ihnen weiterhin bekannt, dass das Landgericht München 1 und das Oberlandesgericht ortsferne konfliktfreudige Pflichtverteidiger grundsätzlich ablehnen, trotz der Neufassung des § 142 StPO der genau das mit Verfassungsrang erlaubt?

Und ist Ihnen bekannt, daß Bayern die höchste Einweisungsrate in den Maßregelvollzug hat, von allen Bundesländern ?

Eilt die bayerische Justiz mit vorauseilendem Gehorsam dem Paradigmenwechsel in der Gesellschaft voraus, frei nach Gerhard Schröder: "Wegsperren für immer"?

Ist Ihnen auch bekannt, daß der § 63 StGB nur nur bei erheblicher Gefährdung der Öffentlichkeit angeordnet werden darf und dass defr BGH und das Bundesverfassungsgericht da aber schon sehr enge Grenzen gezogen hat.

Und zur letzten Frage:
Ist Ihnen bekannt, daß in bayerischen forensischen Einrichtungen "Patienten" ohne dieses zwingende Merkmal der Erheblichkeit über Jahre hinweg "therapiert" und ihrer Freiheit beraubt werden, selbst bei Anlasstaten die im Bagatellbereich angesiedelt sind?

Die Unabhängikeit der Richter ist dafür keine Entschuldigung und schon gar nicht die Fehleinweisungen durch Gutachter, welche ihre Explorationen mit durchschnittlich 11.000 EURO in Rechnung stellen.

Reiner Langenbach-Zidar
Furtwangen i.Schwarzw.

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