
(...) Kann diese Entscheidung nicht durch einen Richter desselben Gerichts getroffen werden, entscheidet in Zivilverfahren das im Instanzenzug übergeordnete Gericht. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass der Anspruch der Parteien auf eine unparteiische Beurteilung ihres Falles durchgehend gewahrt wird. (...)