Portrait von Beate Merk
Beate Merk
CSU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Beate Merk zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Sabine K. •

Frage an Beate Merk von Sabine K. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Dr. Merk,

mit großem Interesse und wachsendem Entsetzen habe ich seit November 2012 die Geschehnisse in Politik und Justiz betreffend die Unterbringung von Herrn Mollath, und in diesem Zusammenhang natürlich auch das Auftreten der beteiligten Staatsanwaltschaften verfolgt.

Ich bin nun sehr froh, dass endlich auch seitens der Staatsanwaltschaft Antrag auf Wiederaufnahme gestellt wurde und hoffe, dass Gustl Mollath nun ein wirklich rechtsstaatliches Verfahren vor einem wirklich unabhängigen Gericht erhalten wird. Trotzdem bin ich durch das Verhalten der Staatsanwaltschaften immer noch sehr irritiert - und da Sie persönlich als Justizministerin letztendlich die Verantwortung für die (weisungsgebundenen) Staatsanwaltschaften tragen, stelle ich Ihnen meine Fragen:

Die Verfügung der Staatsanwaltschaft Augsburg über die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Armin Eberl und Dr. Klaus Leipziger wg. Freiheitsberaubung habe ich gelesen und bin erschüttert und irritiert über die dort angegebenen Begründungen.

Wie Sie bereits einer anderen Frage hier entnehmen konnten, hat Prof. Dr. Wittmann bei der Staatsanwaltschaft Augsburg eine meiner Ansicht nach gut begründete Strafanzeige gegen die für die Einstellungsverfügung Verantwortlichen, also die Staatsanwaltschaft Augsburg gestellt. Nun habe ich erfahren, dass diese Anzeige eingestellt wurde, und zwar von der Staatsanwaltschaft Augsburg selbst, also derselben Staatsanwaltschaft, die angezeigt wurde?? Wie ist es möglich, dass eine Staatsanwaltschaft vor der Frage steht, ob sie gegen sich selbst ermitteln soll? Und über diese Frage selbst entscheiden darf? Gibt es wirklich keine Vorschriften, die den Umgang mit einer solchen Anzeige regeln und dafür sorgen, dass eine andere Behörde mit den Ermittlungen beauftragt wird? Falls es tatsächlich keine entsprechenden Regelungen gibt, werden Sie sich dafür einsetzen, dass vom Gesetzgeber entsprechende Regelungen geschaffen werden?

Sabine Kirschnek

Portrait von Beate Merk
Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Kirschnek,

vielen Dank für die von Ihnen aufgeworfene Frage. Hierzu kann ich Ihnen mitteilen, dass Strafanzeigen stets durch die Staatsanwaltschaft bearbeitet werden, in deren Zuständigkeitsbereich die angezeigte Tat fällt. Das Gesetz sieht für die Bearbeitung von Strafanzeigen gegen Justizangehörige grundsätzlich keine abweichende Zuständigkeit vor.

In Einzelfällen kann jedoch gemäß §§ 145, 147 des Gerichtsverfassungsgesetzes eine Zuweisung an eine andere Staatsanwaltschaft erfolgen. In dem von Ihnen geschilderten Fall bestand allerdings kein Anlass, von dieser Zuweisungsmöglichkeit Gebrauch zu machen.

Im Übrigen hat über etwaige Beschwerden gegen Einstellungsverfügungen der Staatsanwaltschaft die jeweils zuständige Generalstaatsanwaltschaft zu entscheiden, so dass eine Überprüfung durch eine übergeordnete Behörde gewährleistet ist.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Beate Merk, MdL