Mit Zuerkennung der Gleichstellung fallen Sie unter Teil 3 des SGB IX. Das heißt: Ein Großteil der im Gesetz geregelten besonderen Regelungen für schwerbehinderte Menschen finden dann auch auf Sie Anwendung.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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