Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, wenn sie hilfebedürftig sind. Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sicherstellen kann. Der Gesetzgeber hat bestimmte Vermögenspositionen privilegiert. Dazu gehört auch der Schutz einer selbst genutzten Immobilie bis zu einer bestimmten Größe.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
Unser Newsletter zeigt, was genau hinter den Politiker:innen-Profilen steckt.
Bleiben Sie kritisch. Bleiben Sie informiert.

