Werden Sie sich für die Kostenerstattung der integrativen Medizin durch die Krankenkassen einsetzen?
Sehr geehrte Frau Baas,
durch homöopathische und anthroposophische Arzneimittel ist mir und meiner Familie oft gut und schnell geholfen worden, ohne dass es negative Nebenwirkungen gab. Daher finde ich es sehr wichtig, dass diese Möglichkeit von den Kassen unterstützt wird.
Mit freundlichem Gruß
Anita Z.
Sehr geehrte Frau Z.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Alternative Arzneimittel sind keine Regelleistung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Einzelne Krankenkassen können diese jedoch als Satzungsleistung anbieten. Ob eine Behandlungsmethode Regelleistung der GKV ist, entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). Dieser bewertet den Nutzen nach den Kriterien der evidenzbasierten Medizin, die medizinische Notwendigkeit und die Wirtschaftlichkeit.
Für eine Vielzahl alternativer Heilmethoden fehlt, insbesondere im direkten Vergleich zu schulmedizinischen Behandlungsmethoden, hinreichende wissenschaftliche Evidenz sowohl zum medizinischen Nutzen als auch zu möglichen Risiken.
Gleichwohl erkennen wir in der SPD-Bundestagsfraktion an, dass naturheilkundliche Behandlungen für viele Menschen in Deutschland wichtig und gewünscht sind. Vor diesem Hintergrund haben wir uns im aktuellen Koalitionsvertrag mit der Union auch vorgenommen, Forschung und Versorgung zu Naturheilkunde und Integrativer Medizin zur Präventionsförderung zu unterstützen.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen – zum Beispiel über https://www.bundestag.de.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas


