Die Nutzung von Mobiltelefonen im Deutschen Bundestag kann nicht ohne weiteres verboten werden. Die Abgeordneten verfügen über ein „freies Mandat“, das in Artikel 38 Abs. 1 S. 2 des Grundgesetzes verankert ist
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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