Zur Ermittlung der individuellen Leistungshöhe wird dem jeweiligen Hilfebedarf das zur Verfügung stehende Einkommen - unter Berücksichtigung der Absetz- und Freibeträge - gegenübergestellt.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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