Bei Verwitweten sollte es wie bei Rentnern unbegrenzte Hinzuverdienstmöglichkeit ohne Kürzung der Witwenrente geben - was wird hier unternommen?
Sehr geehrte Frau Bas, die Witwenrenten werden bei eigenem Einkommen ggf. entsprechend gekürzt, während Rentner verheiratet bzw. single unbegrenzt hinzuverdienen dürfen und 2000€ steuerfrei sind. Den Verwitweten gegenüber finde ich das sehr ungerecht. Unternehmen Sie etwas dagegen und wenn ja was?
Weitere Fragen an Bärbel Bas

Das Ruhegehalt richtet sich nach dem zuletzt bekleideten Amt und der Dauer der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit. Mit jedem Dienstjahr steigt das Ruhegehalt um einen festen Prozentsatz, bis eine gesetzliche Höchstgrenze erreicht ist. Auch hier gilt: Je länger man arbeitet, desto höher fällt die Versorgung aus – allerdings nach einer anderen Logik als in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Gerhard Schröder hat in der SPD kein Amt und spricht nicht für die Partei – insbesondere bezüglich des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine

Die Einzahlungen in eine betriebliche Altersversorgung sind bis zu einer bestimmten Höhe komplett sozialversicherungs- und steuerfrei, man kann so also in erheblichem Umfang Steuern und Beiträge sparen.

Die von Ihnen angesprochene Beitragsbemessungsgrenze hat in der gesetzlichen Rentenversicherung eine doppelte Funktion: Sie wirkt einerseits als Beitragsgrenze, aber andererseits auch als Leistungsgrenze.