Die Mitglieder des Deutschen Bundestags unterliegen speziellen 'Compliance-Regelungen', nämlich den in §§ 44a ff. des Abgeordnetengesetzes festgehaltenen Annahmeverboten und Verhaltensregeln.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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