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Bärbel Bas
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Frage von Lars A. •

Wieso ist der Ordnungsruf folgenlos?

Hallo Frau Bas,

Der Ordnungsruf ist im Bundestag eine Ermahnung hat aber eigentlich keine folgen. Wieso ist dem so? Könnte der Ordnungsruf nicht jeweils 500€ kosten? Vielleicht würde das dazu führen, das der Bundestag mal wieder Ordentlich miteinander redet.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr A.

vielen Dank für Ihre Frage. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundestagspräsidentin beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Vertreterin des Verfassungsorgans Deutscher Bundestag und der Gesamtheit seiner Mitglieder sowie dank der Zuarbeit der Bundestagsverwaltung:

Ein respektvoller Umgang in den Plenardebatten sowie der störungsfreie Ablauf der Sitzungen sind mir ein wichtiges Anliegen. Um dies sicherzustellen, sieht das parlamentarische Ordnungsrecht verschiedene Reaktionsmöglichkeiten vor. Je nach Intensität der Störung kann dabei ein mehr oder weniger einschneidendes Mittel gewählt werden. Bei dem sogenannten Ordnungsruf (geregelt in § 36 Absatz 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags (GO-BT)) handelt es sich um die Maßnahme mit dem geringsten Eingriffscharakter. Darüber hinaus kann dem Abgeordneten das Wort entzogen (§ 36 Absatz 2 GO-BT), ein Ordnungsgeld festgesetzt (§ 37 GO-BT und § 44e Absatz 1 S. 1 u. 2 des Abgeordnetengesetzes (AbgG)) oder der Abgeordnete von der Sitzung ausgeschlossen werden (§ 38 GO-BT und § 44e Absatz 1 S.3 AbgG).

Voraussetzung des Ordnungsrufes ist eine einfache Verletzung der Ordnung oder Würde des Deutschen Bundestages. Der Ordnungsruf hat für die betroffenen Abgeordneten keine finanziellen Folgen. Die Sanktion besteht vielmehr darin, dass die Öffentlichkeit auf den Verstoß aufmerksam gemacht wird. Der dritte Ordnungsruf ist die Grundlage, dem Abgeordneten das Wort zu entziehen. Ein Ordnungsgeld kann bei einer nicht nur geringfügigen Verletzung der Ordnung oder Würde gegen einen Abgeordneten festgesetzt werden. Hierzu bedarf es nicht zwingend eines vorherigen Ordnungsrufes. Ein Sitzungsausschluss als eingriffsintensivste Maßnahme bedarf wiederum einer groben Verletzung der Ordnung oder Würde des Bundestages.

Diese Abstufung der Maßnahmen ermöglicht eine angemessene und verhältnismäßige Reaktion.

Die Wirksamkeit dieser Ordnungsmaßnahmen muss stetig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Zunehmend wenden sich Bürgerinnen und Bürger an mich, die die Debattenkultur im Bundestag kritisieren. Dabei ist ein respektvoller Umgang im Parlament gerade aufgrund der Vorbildfunktion besonders wichtig. Daher setze ich mich für eine Verschärfung der Ordnungsmaßnahmen ein. Das Ordnungsgeld von derzeit 1.000 € sollte erhöht werden. Darüber hinaus erachte ich es als sinnvoll, dass ein Abgeordneter, der eine gewisse Anzahl an Ordnungsrufen überschreitet, automatisch eine Strafe zahlen muss – nach dem Prinzip „Gelbe Karte, Rote Karte“. Dies ist insbesondere relevant, wenn Abgeordnete immer wieder gegen die Ordnung oder Würde des Bundestages verstoßen, sich jedoch auch von mehreren Ordnungsrufen, die keine finanziellen Folgen haben, nicht beeindrucken lassen.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir als seiner Präsidentin Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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