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Bärbel Bas
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Frage von Maike H. •

Wie stellen Sie sicher, dass Abgeordnete mindestens eine Leistung mittlerer Art und Güte (gemäß BGB) erbringen ? Diese Leistung wird den Bürgern (v. a. der freien Wirtschaft) geschuldet.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau H.,

vielen Dank für Ihre Frage, die Sie hier fast zeitgleich mit Ihrer Frage zum „(stundenweisen) Tätigkeitsbericht“ für Abgeordnete eingereicht haben. Sie sprechen in beiden Fällen ähnliche Sachverhalte an und ich möchte den Besucherinnen und Besuchern dieser Seite die Mühe des Nachlesens ersparen. Deshalb bitte ich um Verständnis, dass Teile meiner Antwort wortgleich ausfallen.

Auch in dieser Angelegenheit antworte ich Ihnen als Bundestagspräsidentin, also nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Vertreterin des Verfassungsorgans Deutscher Bundestag und der Gesamtheit seiner Mitglieder sowie dank der Zuarbeit der Bundestagsverwaltung:   

Ihrer Frage liegt die Annahme zugrunde, der mit einem parlamentarischen Mandat verbundene Wählerauftrag ließe sich analog zu einer Leistungsvereinbarung im Sinne des BGB interpretieren. Die Abgabe einer Wählerstimme begründet aber kein Schuldverhältnis im Sinne des Gesetzes. Das verdeutlicht ein Blick ins Grundgesetz, das aus gutem Grund die Freiheit schützt, die Abgeordnete des Deutschen Bundestages bei der konkreten Wahrnehmung ihres Mandats in Anspruch nehmen können.

So sind sie nach Artikel 38 „Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“. Wie auch an anderer Stelle geschrieben, bin ich überzeugt, dass die gewählten Parlamentarierinnen und Parlamentarier diese Freiheit in aller Regel verantwortungsvoll nutzen.

Ein Bundestagsmandat begründet kein Beamtenverhältnis und die Bundestagspräsidentin ist nicht die Dienstvorgesetzte der Abgeordneten. Dementsprechend begrenzt sind auch die Einflussmöglichkeiten der Bundestagspräsidentin, deren Aufgaben in der Geschäftsordnung des Parlaments geregelt sind. Dort heißt es: „Der Präsident vertritt den Bundestag und regelt seine Geschäfte. Er wahrt die Würde und die Rechte des Bundestages, fördert seine Arbeiten, leitet die Verhandlungen gerecht und unparteiisch und wahrt die Ordnung im Hause.“

Insofern kann ich den Parlamentarierinnen und Parlamentariern keine Vorgaben machen, was deren inhaltliche Arbeit angeht. Gleiches gilt für die Selbstorganisation der Abgeordneten und ihrer Fraktionen. Über die Geschäftsordnung und deren Änderung beschließt das Parlament als Ganzes.

Ich hoffe, auch diese Frage damit beantwortet zu haben.

Und auch an dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir als seiner Präsidentin Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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