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Bärbel Bas
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Frage von Bettina G. •

Wie sollen ihrer Meinung nach, pflegebedürftige Menschen mit und ohne Demenz und ihre Angehörigen, zukünftig im Zuge des neuen Pflegeneuordnungsgesetz klarkommen?

Sehr geehrte Frau Bas, wir sind ein gemeinnütziger Verein in der Gemeinde Neunkirchen. Seit 2009 betreuen und versorgen wir ca. 270 vorwiegend ältere Menschen in ihren eigenen vier Wänden und ermöglichen ihnen so, dass sie lange selbstbestimmt zuhause leben können. Wir beschäftigen 130 Mitarbeiter, die vermeiden, dass diese Menschen in völliger Isolation und Einsamkeit leben, die dafür sorgen, dass die vorhandenen Alltagskompetenzen stabilisiert werden und die Angehörigen entlastet werden. Finanziert wird unser Angebot durch den Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege. Wir sind durch das Land NRW zugelassenes AzUiA seit 2009 und hegen die große Sorge, dass durch die Änderung beim Entlastungsbetrag und der Verhinderungspflege, die für die häusliche Versorgungssituation besonders wichtig sind, die Menschen unversorgt bleiben, vereinsamen und nur noch die stationäre Versorgung bleibt.

Bedenken Sie, es kann jeden in jedem Alter treffen!

Helfen sie uns!
M.f.G. B. G.

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau G.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Angebote wie das Ihres Vereins tragen dazu bei, dass Menschen lange selbstbestimmt zu Hause leben können und Angehörige entlastet werden. Ihre Sorge, dass Änderungen beim Entlastungsbetrag und bei der Verhinderungspflege genau diese Strukturen gefährden, nehme ich ernst.

Für die Pflegeversicherung ist das Bundesministerium für Gesundheit zuständig. Das Pflegeneuordnungsgesetz liegt bislang nur als Referentenentwurf vor; die Bundesregierung hat es noch nicht beschlossen. Danach berät der Deutsche Bundestag. Bis dahin gelten die bisherigen Leistungen unverändert.

Für mich ist klar: Die Pflegeversicherung muss finanziell stabilisiert werden, aber die Lasten dürfen nicht einseitig bei Pflegebedürftigen und ihren Familien abgeladen werden. Die geplante Kürzung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige habe ich stets abgelehnt. Der neue Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann hat angekündigt, diesen Punkt zurückzunehmen – das begrüßen wir als SPD ausdrücklich. Auch die Pläne zum Entlastungsbetrag und zur Verhinderungspflege werden meine Fachkolleginnen und -kollegen in der SPD-Bundestagsfraktion im parlamentarischen Verfahren kritisch prüfen.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen – zum Beispiel über https://www.bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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