Wie ist Ihre Haltung zum doppelten Krankenkassen-Beitragssatz zur bAV (Arbeitnehmer- und Arbeitgebersatz muss derzeit komplett vom Betriebsrentner alleine gezahlt werden)?

Sehr geehrter Herr C.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Das Thema „Krankenkassenbeiträge auf Betriebsrenten“, für das innerhalb der Bundesregierung Frau Bundesgesundheitsministerin Nina Warken zuständig ist, hat leider im Koalitionsvertrag keinen Niederschlag gefunden. Hintergrund dafür ist die schwierige finanzielle Situation der Krankenkassen.
Immerhin gibt es seit 2020 einen dynamischen Freibetrag (2025 bei 187,25 Euro monatlich), in dessen Rahmen keine Krankenversicherungsbeiträge mehr auf Betriebsrenten anfallen. Im Ergebnis ist also auf Betriebsrenten bis rund 370 Euro monatlich – das sind derzeit circa 60 Prozent aller Betriebsrenten – höchstens der halbe Krankenversicherungsbeitrag zu zahlen. Mir persönlich ist aber auch klar, dass diese Kompromisslösung aus Sicht vieler Betroffener nicht ausreichend ist.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen – zum Beispiel über: https://www.bundestag.de.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas