Warum werden die Steuern durch die Hintertür erhöht?
Sehr geehrte Frau Ministerich bitte um fachliche Klärung einer konkreten steuerlichen Mehrbelastung ab 2026.Ich bin Beamter und alleinerziehend (Steuerklasse II). Mein monatliches Bruttogehalt beträgt unverändert 4.518,12 € (ca. 54.217 € jährlich). Freibeträge und Steuerklasse bleiben ebenfalls unverändert. Als Beamter zahle ich keine Sozialversicherungsbeiträge.Trotzdem steigt meine monatliche Lohnsteuer ab 2026 um ca. 55 € (rund 660 € jährlich). Diese Mehrbelastung kann daher ausschließlich aus Änderungen des Einkommensteuertarifs bzw. des Lohnsteuer-Programmablaufplans resultieren.Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen:Wie erklärt die Bundesregierung, dass bei unverändertem Einkommen und unveränderten Freibeträgen eine höhere Einkommensteuer anfällt?Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es sich hierbei materiell um eine Steuererhöhung handelt, auch wenn formal keine Steuersätze erhöht wurden?Warum wurde diese Mehrbelastung nicht offen kommuniziert?
Sehr geehrter Herr I.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Innerhalb der Bundesregierung fallen Steuern in die Zuständigkeit des Bundesministers der Finanzen. Ich empfehle Ihnen daher, sich direkt an das Bundesministerium der Finanzen zu wenden – zum Beispiel hier: https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Kontakt/Kontaktformular/kontaktformular.html
Grundsätzlich gilt: Für das Jahr 2026 wurde die Einkommensteuer nicht erhöht – auch nicht „durch die Hintertür“. Im Gegenteil wurden der Grundfreibetrag und die Tarifgrenzen angehoben, um die Auswirkungen der Inflation (die sogenannte kalte Progression) auszugleichen. Bei gleichbleibendem Einkommen führt das in der Regel zu einer geringeren Einkommensteuerbelastung.
Beim monatlichen Lohnsteuerabzug, der eine Vorauszahlung auf die spätere Jahressteuer ist, kann dies zunächst anders sein. Er wird nach einem gesetzlich festgelegten Rechenverfahren ermittelt, das mit pauschalen Annahmen arbeitet, etwa zu Vorsorgeaufwendungen. Durch Änderungen einzelner Rechenparameter im Lohnsteuerabzug kann es deshalb in bestimmten Fällen – zum Beispiel gerade bei Beamtinnen und Beamten oder in Steuerklasse II – dazu kommen, dass zunächst etwas mehr Lohnsteuer einbehalten wird, obwohl sich das Bruttogehalt nicht verändert hat.
Ob daraus tatsächlich eine höhere Steuerbelastung entsteht, zeigt sich erst mit der Einkommensteuererklärung, in der die persönlichen Verhältnisse vollständig berücksichtigt werden und alles „glattgezogen“ wird. Dabei bitte ich um Verständnis, dass ich als Bundestagsabgeordnete keine individuelle steuerliche Beratung leisten darf.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen – zum Beispiel über https://www.bundestag.de.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas

