Werden Sie sich für die Abschaffung leistungsloser Einkommen im Staatsdienst (Übergangsgelder, Amtsaufgabe/Rücktritt , dauerkranke Beamte ua) und Tätigkeitsnachweise für Verwaltungsbeamte einsetzen ?
Leistungsloser Leistungsbezug wird im Staatsdienst installiert, die Beschäftigten der Privatwirtschaft müssen diese Bezüge und entsprechende Pensionen oder die Schulden hierfür erwirtschaften. Der demokratische Prozess endet leider m. E. da, wo Staatsdiener über diese Verfahrensweise entscheiden.
Sehr geehrte Frau H.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Ich bin stets offen dafür, staatliche Leistungen zu prüfen und auch infrage zu stellen, wenn sie nicht angemessen erscheinen. Als Beispiel habe ich mich in der Vergangenheit bereits zur Altersversorgung von Abgeordneten geäußert, auch auf dieser Plattform.
Ihrer Charakterisierung, der Staat verteile „leistungsloses“ Einkommen, kann ich jedoch nicht folgen. Übergangsgelder, Versorgungsansprüche oder Leistungen bei Dienstunfähigkeit haben jeweils einen klar definierten Zweck und beruhen auf gesetzlichen Grundlagen, die aus den besonderen Anforderungen des öffentlichen Dienstes hervorgehen.
Dass der Staat bei Dienstunfähigkeit ein – in der Regel deutlich niedrigeres – Ruhegehalt zahlt, ist Teil der Fürsorgepflicht, die der Staat gegenüber seinen Beamtinnen und Beamten eingeht. Im Gegenzug stehen diese in einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis, das unter anderem lebenslange Dienstpflichten, besondere Loyalitätsanforderungen und weitreichende Einschränkungen in beruflichen Freiheiten umfasst. Diese Balance darf man kritisch hinterfragen, aber man sollte sie vollständig betrachten.
Auch der Vorschlag, flächendeckende „Tätigkeitsnachweise“ für Verwaltungsbeamte einzuführen, überzeugt mich nicht. Verwaltungstätigkeiten unterliegen bereits heute detaillierten Rechts- und Fachaufsichtsstrukturen, Berichtspflichten, Revisionsmechanismen und parlamentarischer Kontrolle. Ein zusätzlicher bürokratischer Überbau könnte im Gegenteil zu einem höheren Aufwand führen, ohne erkennbaren Mehrwert zu schaffen.
Selbstverständlich bin ich dafür, staatliche Systeme immer wieder auf Transparenz, Effizienz und Angemessenheit zu überprüfen. Pauschalurteile über den öffentlichen Dienst tragen dazu jedoch nicht bei. Die Funktionsfähigkeit unseres Staates beruht auf einer Vielzahl qualifizierter Beschäftigter, deren Aufgaben sehr unterschiedlich und oft unsichtbar sind – aber unverzichtbar für uns alle.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen – zum Beispiel über https://www.bundestag.de.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas

