Welchen staatlichen grund gab es die rechtsform der ARGEN zu aendern
Guten tag frau bas,
Welchen rechtlichen nach oder vorteile staatlich ebenso von buergerseite gab es, ARGEN aus der rechtlichen hand des bundes oder laender , kommunen zu geben, und jobcenter in rechtlicher form Sui Generes aufzubauen? Wie es zb. In krefeld ist.
Mfg
M.B.
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Frage. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundesministerin für Arbeit und Soziales beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Mitglied der Bundesregierung sowie dank der Zuarbeit der Bundesverwaltung:
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die ARGEN nicht mit dem Grundgesetz (GG) vereinbar waren (Urteil vom 20. Dezember 2007 - 2 BvR 2433/04). Die ARGEN haben ohne verfassungsrechtliche Grundlage Personal und Sachmittel von Bund und Kommunen gemeinsam in einer Organisationseinheit eingesetzt. Dies verstieß gegen das Verbot der Mischverwaltung und führte dazu, dass für Bürgerinnen und Bürger nicht ersichtlich war, welcher Träger (Bund oder kommunaler Träger) für welche Entscheidung verantwortlich war.
Als Reaktion auf dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurde der Art. 91e GG geschaffen. Der Art. 91e Abs. 1 GG legt fest, dass die Grundsicherung für Arbeitsuchende in der Regel durch Bund und Länder gemeinschaftlich in gemeinsamen Einrichtungen verwaltet wird. Außerdem kann nach Art. 91e Abs. 2 GG der Bund einzelnen Gemeinden und Gemeindeverbänden auf Antrag eine Zulassung erteilen, die Grundsicherung für Arbeitsuchende allein zu verwalten. Dieser neue Artikel des Grundgesetzes wurde geschaffen, weil sich die gemeinsame Durchführung von Bund und Kommunen bewährt hatte. Die Zusammenarbeit von Arbeitsagenturen und Kommunen gewährleistete, dass die Leistungsbeziehenden Leistungen aus einer Hand erhielten.
Daher gibt es derzeit zwei verschiedene Organisationsformen von Jobcentern: Gemeinsame Einrichtungen, in denen die Bundesagentur für Arbeit gemeinsam mit dem kommunalen Träger die Grundsicherung ausführt und rein kommunale Jobcenter („zugelassene kommunale Träger“, auch Optionskommunen genannt). Gemeinsame Einrichtungen und zugelassene kommunale Träger werden einheitlich als Jobcenter bezeichnet (§ 6 d SGB II). Das Jobcenter in Krefeld ist eine gemeinsame Einrichtung.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales Kontakt aufzunehmen. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier: https://www.bmas.de/DE/Service/Kontakt/kontakt.html.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas

