Welche Maẞnahmen sind im Arbeitsschutz geplant? Auf welcher Grundlage erwarten Sie Einsparungen bei der Reduzierung von Sicherheitsbeauftragten in Kleinbetriebe?
Koalitionsvertrag und Artikel im Spiegel vom 16.20.25
Eine Sicherheitsfachkraft ist eine zusätzliche Aufgabe eines Mitarbeiters im Betrieb. Die BG erfasst in den Statistiken nur Betriebe mit 10-50 Mitarbeiter.
Sehr geehrter Herr G.,
das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat ein Gesamtkonzept zum Bürokratierückbau im Arbeitsschutz vorgelegt (https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2025/arbeitsschutz-zukunftsfaehigkeit-staerken-wirtschaft-entlasten.html). Das Konzept zielt darauf ab, Entlastungspotentiale zu identifizieren, um daraus praxisorientierte Lösungen – gerade für KKU und KMU – im Arbeitsschutz zu entwickeln und umzusetzen.
Bei der Vereinfachung der Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten entfallen für rund 123.000 kleine und mittlere Unternehmen, bei denen keine besonderen Gefährdungen existieren, interne Abstimmungen, Dokumentationen, Meldungen an Unfallversicherungsträger, die Tätigkeit der bisherigen Sicherheitsbeauftragten, deren Auswahl und Beauftragung sowie bisher erforderliche Freistellungen für Schulungen. Die Beschäftigten können dadurch wieder vollumfänglich ihren regulären Aufgaben nachgehen. Die Unternehmen sparen auf diese Weise geschätzt rund 135 Millionen Euro pro Jahr.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas

