Welche Lösung sieht die Bundesregierung für Menschen vor, die ab 65 ihren Beruf nicht mehr ausüben dürfen, kein Arbeitslosengeld beziehen und bis zur Rente eine Versorgungslücke haben.
Sehr geehrte Frau Bundesministerin Bas,
mich interessiert, ob für diese Konstellation Härtefall- oder Übergangsregelungen vorgesehen sind. Betroffene haben oft jahrzehntelang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt und ihre Altersvorsorge auf Grundlage der bisherigen Regelungen aufgebaut. Wer seinen Beruf ab 65 aus rechtlichen oder berufsbedingten Gründen nicht mehr ausüben kann und als Selbstständiger keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, gerät durch die Anhebung des Renteneintrittsalters unter Umständen in eine Versorgungslücke von mehr als zwei Jahren. Eine grundlegende Neuplanung der Altersvorsorge oder eine berufliche Neuorientierung ist in diesem Alter häufig kaum noch realistisch. Wie bewertet die Bundesregierung diesen Widerspruch, und wie soll diese Versorgungslücke geschlossen werden?
Mit freundlichen Grüßen
Jan H.

