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Bärbel Bas
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Frage von Robert C. •

Warum kann ich nicht sehen wie oft ein Abgeordneter an den Bundestagssitzungenteilgenommen hat

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr C.

vielen Dank für Ihre Anfrage. 

Die Anwesenheit der Abgeordneten während der Plenarsitzungen des Deutschen Bundestages wird nicht gesondert erfasst. Hintergrund ist, dass es für Abgeordnete keine allgemeine Präsenzpflicht gibt. Dennoch sind die Abgeordneten verpflichtet, an den Arbeiten des Bundestages teilzunehmen (§ 13 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundestages). Nach Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes haben die Abgeordneten ein freies Mandat inne. Dies bedeutet, dass sie an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen sind. Im Rahmen dieses freien Mandats entscheiden die Abgeordneten daher selbst über Art, Umfang und Schwerpunkte ihrer Mandatsausübung. Hierzu zählt auch die Entscheidung, an welchen Tagesordnungspunkten der Plenarsitzungen sie teilnehmen. 

Dabei besteht in Sitzungswochen des Deutschen Bundestages die Tätigkeit der Abgeordneten nicht nur in der Teilnahme an den Plenarsitzungen, sondern etwa auch in der Teilnahme an den Sitzungen der Ausschüsse. Hinzu kommen Fraktions- und Arbeitsgruppensitzungen sowie Gesprächstermine mit Kollegen, Sachverständigen, Interessenvertretern und Bürgern. Sind Abgeordnete während einer Plenardebatte nicht anwesend, bedeutet dies nicht, dass sie an der politischen Willensbildung zu dem jeweiligen Thema nicht teilgenommen haben. Vielmehr werden alle Entscheidungen im Plenum zuvor in den Fraktionen inhaltlich vorbereitet und in den Vollversammlungen (Fraktionssitzungen) erörtert.

Nachvollziehen können Sie als Bürger jedoch, welche der Abgeordneten an den einzelnen Sitzungstagen entschuldigt gewesen sind. Eine entsprechende Liste finden Sie stets am Ende eines Plenarprotokolls (abrufbar über https://dip.bundestag.de/). Zudem wird in den Protokollen die Teilnahme an namentlichen Abstimmungen und Wahlen mit Wahlausweis erfasst. Welche Abgeordneten an den namentlichen Abstimmungen nicht teilgenommen haben, können Sie auch auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter https://www.bundestag.de/abstimmung einsehen.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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