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Bärbel Bas
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Frage von Martin H. •

warum kann der Gesetzgeber einfach Grundgesetz Art.3 I GG missachten, in dem u.a. verlangt wird .....der Gesetzgeber muss steuerliche Lastengleichheit sicherstellen.

Auch die Bayer.Verfassung verlangt in Art.123 unter (1) alle sind im Verhältnis ihres Einkommens und Vermögens....zu den öffentlichen Lasten heranzuziehen und unter (3) die Erbschaftssteuer dient dem Zwecke, die Ansammlung von Riesenvermögen zu verhindern. Meines Erachtens wird das überhaupt nicht berücksichtigt.

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