warum kann der Gesetzgeber einfach Grundgesetz Art.3 I GG missachten, in dem u.a. verlangt wird .....der Gesetzgeber muss steuerliche Lastengleichheit sicherstellen.
Auch die Bayer.Verfassung verlangt in Art.123 unter (1) alle sind im Verhältnis ihres Einkommens und Vermögens....zu den öffentlichen Lasten heranzuziehen und unter (3) die Erbschaftssteuer dient dem Zwecke, die Ansammlung von Riesenvermögen zu verhindern. Meines Erachtens wird das überhaupt nicht berücksichtigt.
Weitere Fragen an Bärbel Bas
Wir in der SPD-Bundestagsfraktion erkennen an, dass naturheilkundliche Behandlungen für viele Menschen in Deutschland wichtig und gewünscht sind. Vor diesem Hintergrund haben wir uns im aktuellen Koalitionsvertrag mit der Union auch vorgenommen, Forschung und Versorgung zu Naturheilkunde und Integrativer Medizin zur Präventionsförderung zu unterstützen.
Für eine Vielzahl alternativer Heilmethoden fehlt, insbesondere im direkten Vergleich zu schulmedizinischen Behandlungsmethoden, hinreichende wissenschaftliche Evidenz sowohl zum medizinischen Nutzen als auch zu möglichen Risiken.
Alternative Arzneimittel sind keine Regelleistung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Einzelne Krankenkassen können diese jedoch als Satzungsleistung anbieten.
Wir in der SPD-Bundestagsfraktion erkennen an, dass naturheilkundliche Behandlungen für viele Menschen in Deutschland wichtig und gewünscht sind. Vor diesem Hintergrund haben wir uns im aktuellen Koalitionsvertrag mit der Union auch vorgenommen, Forschung und Versorgung zu Naturheilkunde und Integrativer Medizin zur Präventionsförderung zu unterstützen.

