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Bärbel Bas
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Frage von Martin H. •

warum kann der Gesetzgeber einfach Grundgesetz Art.3 I GG missachten, in dem u.a. verlangt wird .....der Gesetzgeber muss steuerliche Lastengleichheit sicherstellen.

Auch die Bayer.Verfassung verlangt in Art.123 unter (1) alle sind im Verhältnis ihres Einkommens und Vermögens....zu den öffentlichen Lasten heranzuziehen und unter (3) die Erbschaftssteuer dient dem Zwecke, die Ansammlung von Riesenvermögen zu verhindern. Meines Erachtens wird das überhaupt nicht berücksichtigt.

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die SPD setzt sich seit Jahren insbesondere für mehr Steuergerechtigkeit ein. Eine Reform der Erbschafts- und Vermögensbesteuerung gehört für uns – und auch für mich persönlich – dazu. Wir haben das im Wahlkampf deutlich gemacht, und dieses Ziel behalten wir fest im Blick.

Zur Wahrheit gehört aber auch: Für eine Wiedereinsetzung der Vermögensteuer gibt es aktuell im Bundestag keine Mehrheit. CDU und CSU lehnen eine solche Reform kategorisch ab. Deshalb konzentrieren wir uns im Moment auf die Vorhaben, bei denen wir in der Koalition Verbesserungen erreichen können.

Richtig ist, dass beim Bundesverfassungsgericht derzeit ein Verfahren zur Erbschaftsteuer anhängig ist. Eine Entscheidung wird noch in diesem Jahr erwartet. Meine SPD-Kolleginnen und Kollegen Tim Klüssendorf, Wiebke Esdar, Frauke Heiligenstadt und Parsa Marvi haben einen Vorschlag vorgelegt, wie besonders große Vermögen bei Vererbung und Verschenkung gerechter besteuert und dabei die allermeisten privaten Erbschaften entlastet werden können. Hierzu habe ich mich zum Beispiel hier geäußert: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/baerbel-bas/fragen-antworten/wie-definiert-die-spd-das-leistungsprinzip

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen – zum Beispiel über https://www.bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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