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Frage von Sandra U. •

Wann gibt es ein Schutzkonzept vor Machtmissbrauch durch Kostenträger und/oder Gutachter in der beruflichen Reha?

Sehr geehrte Frau Bas,

Deutschland hat sich mit Ratifizierung der UN BRK zu einem umfassenden Schutzkonzept für Menschen mit Behinderung verpflichtet. Wann gibt es ein Schutzkonzept vor Machtmissbrauch durch Kostenträger und/oder Gutachter in der beruflichen Reha?

§37a SGB IX umfasst weder den Machtmissbrauch durch Kostenträger noch durch Gutachter. Deutschland hat sich jedoch durch Ratifizierung der UN BRK zu einem umfassenden Gewaltschutz verpflichtet.

Können auch Experten in eigener Sache am "Arbeitskreis Gewaltschutz für Menschen mit Behinderungen" teilnehmen? (Also auch ohne Verand)

Mit freundlichen Grüßen,

Sandra U.

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