steuerfreier Rentenbetrag: Warum wird der Betrag nicht mit der Inflation angeglichen
Sehr geehrte Frau Bas,
der steuerfreie Betrag bei der Rente ist festgeschrieben. Warum wird der Betrag nicht mit der Inflation angeglichen
mit freundlichen grüßen
werner eibl
Sehr geehrter Herr E.,
vielen Dank für Ihre Frage.
2005 begann die sogenannte nachgelagerte Besteuerung. Das bedeutet, dass Beiträge zur Altersvorsorge zunehmend steuerfrei werden. Dafür werden aber später die Renteneinkünfte besteuert. Dieser Übergang vollzieht sich über mehrere Jahrzehnte. In der Regel ist diese nachgelagerte Besteuerung für Rentnerinnen und Rentner von Vorteil. Während des Arbeitslebens senken die Aufwendungen für die Altersvorsorge die Steuerbelastung, und im Rentenalter fällt die Besteuerung meist moderater aus, da die Einnahmen dann geringer sind.
Für alle, die bis 2057 erstmals eine Rente beziehen, errechnet das Finanzamt einen individuellen Rentenfreibetrag. Dieser Betrag bezeichnet den Teil der Rente, der dauerhaft steuerfrei bleibt. Er ist ein fester Eurobetrag und verändert sich später nicht mehr – selbst dann nicht, wenn die Rente durch jährliche Anpassungen weiter steigt. Künftige Rentenanpassungen erhöhen somit das individuelle steuerpflichtige Renteneinkommen und sind in voller Höhe steuerpflichtig.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen – zum Beispiel über https://www.bundestag.de.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas

