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Bärbel Bas
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Frage von Patrik B. •

Sehr geehrte Frau Ministerin Bas, wird mit Einführung der Aktivrente der Steuerfreibetrag für alle Arbeitnehmer auf ca. 24000 Euro angehoben?MfG Patrik B.

Wenn mit der Einführung der Aktivrente ein Zuverdienst für Rentner von 12000 Euro steuerfrei bleibt muß dann nicht ebenso der Steuerfreibetrag für Arbeitnehmer angehoben werden?

Allein schon aus dem Grundsatz der steuerlichen Gleichbehandlung von Einkünften heraus.

https://www.juhn.com/glossar/gleichmaessigkeit-der-besteuerung/

Wie werden Sie die Steuerbefreiung der Rentner vor den Arbeitnehmern rechtfertigen ?

Wird durch diese Regelung nicht sogar der Anreiz für Arbeitgeber geschaffen reguläre Arbeitnehmer zu entlassen um Rentner , aufgrund der geringeren Besteuerung, mit geringeren Bruttolöhnen zu beschäftigen?

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Frage. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundesministerin für Arbeit und Soziales beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Mitglied der Bundesregierung sowie dank der Zuarbeit der Bundesverwaltung: 

Im Koalitionsvertrag haben sich CDU, CSU und SPD darauf verständigt, für diejenigen, die dazu in der Lage sind und freiwillig länger arbeiten wollen, das Arbeiten im Alter attraktiver zu machen. Hierzu erarbeitet das zuständige Bundesministerium der Finanzen die Regelungen zur Umsetzung der Aktivrente.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales Kontakt aufzunehmen. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier: https://www.bmas.de/DE/Service/Kontakt/kontakt.html.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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