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Bärbel Bas
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Frage von Holger R. •

Sehr geehrte Frau Bas, wann wird das Betriebsrentengesetz der Wirklichkeit angepasst?

Für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes sieht das Betriebsrentengesetz von 2002 (von SPD und Gewerkschaft ausgehandelt) vor, dass eine jährliche Erhöhung um ein Prozent erfolgen muss. Die Inflationsraten sind seit 2002 aber sehr viel höher. Das führt bei einer Fortschreibung zu einer völligen Entwertung der Betriebsrente. Warum lässt die Politik das so laufen? SPD und Gewerkschaften hatten sich mal für die Arbeitnehmer eingesetzt...

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr R.,

vielen Dank für Ihre Frage. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundesministerin für Arbeit und Soziales beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Mitglied der Bundesregierung sowie dank der Zuarbeit der Bundesverwaltung: 

Die Betriebsrenten im öffentlichen Dienst beruhen auf einem Tarifvertrag, die von Ihnen genannte gesetzliche Vorgabe ist insoweit nur eine Mindest-Regelung. Es ist also an den Tarifvertragsparteien, eine höhere Anpassung von Betriebsrenten zu regeln. Ich möchte und kann mich in diese ureigene Aufgabe der Sozialpartner nicht einmischen.

Ich stimme Ihnen aber grundsätzlich zu: Betriebsrenten dürfen nicht entwertet, sondern müssen ausgeweitet und gestärkt werden. Deshalb habe ich gerade erst einen Entwurf für ein Betriebsrentenstärkungsgesetz vorlegt. 

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales Kontakt aufzunehmen. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier: https://www.bmas.de/DE/Service/Kontakt/kontakt.html.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas


 

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