Sehr geehrte Frau Bas, die Rentenkommission fordert, die Beamtenpension stärker an die Entwicklung der Rente anzupassen. Ist dies gerecht, wenn die Pension schon bisher geringer stieg als die Rente?
Im den ltz. 10 Jahren ist die gesetzliche Rente prozentual um 42,1 % gestiegen, die Pensionen im Ländern und Bund je nach Dienstherr um 30-31% erhöht haben. Damit wurde die Pension, bedingt durch die teilweise verfassungswidrige Besoldung gegenüber der Rentenentwicklung benachteiligt. Die Sorge steht im Raum, dass die Pension in guten Jahren erst kein Glück hatte und nun auch noch das Pech dazukommen könnte, indem sie nicht an den Steigerungen, wohl aber an den Senkungen beteiligt werden soll. Mir ist bewusst, dass die durchschnittliche Pension höher als die durchschnittliche Rente ist, es soll hier aber um die grundsätzliche Entwicklung und nicht die konkreten Auszahlungswerte gehen.
Sehr geehrter Herr N.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die Alterssicherungskommission hat am 23. Juni 2026 ihren Bericht mit 33 Empfehlungen vorgelegt. Sie empfiehlt darin, alle bereits erfolgten und künftigen Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung zu übertragen. Zur Begründung verweist die Kommission darauf, dass das Sicherungsniveau der gesetzlichen Rente seit dem Jahr 2000 durch Reformen um rund zehn Prozent abgesenkt wurde, während der für die Pensionen maßgebliche Ruhegehaltshöchstsatz im selben Zeitraum nur um etwa fünf Prozent reduziert wurde. Aus Sicht der Kommission sollen die Lasten der demografischen Entwicklung von allen Alterssicherungssystemen in vergleichbarer Weise getragen werden.
Nun wird es darum gehen, die Empfehlungen systemgerecht und unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Beamtenversorgung – einschließlich der von Ihnen angesprochenen tatsächlichen Entwicklung der Bezüge – umzusetzen. Genau solche Aspekte werden bei der Ausgestaltung sorgfältig zu prüfen sein.
Die Bundesregierung wird die Empfehlungen der Kommission nun in Gesetzentwürfe überführen; die parlamentarischen Beratungen beginnen nach der Sommerpause. Für das Versorgungsrecht der Beamtinnen und Beamten sind das Bundesministerium des Innern beziehungsweise die Länder zuständig. Den konkreten Ergebnissen kann und möchte ich an dieser Stelle nicht vorgreifen.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen – zum Beispiel über https://www.bundestag.de.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas

