Pflegereform: Wie schützen Sie pflegende Angehörige und Menschen mit Seltenen Erkrankungen?
Sehr geehrte Frau Bundesministerin Bas, ich bin 77 Jahre alt, pensionierte Krankenschwester und habe meinen an Epidermolysis bullosa (EB) erkrankten Ehemann 48 Jahre lang zu Hause gepflegt. Am 9. März 2026 habe ich hierzu eine öffentliche Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht (Az. Pet 3-21-11-2171-013296) mit dem Ziel, EB in der Versorgungsmedizin-Verordnung und der Heilmittel-Richtlinie ausdrücklich zu berücksichtigen. Wie werden Sie im Gesetzgebungsverfahren sicherstellen, dass Menschen mit Seltenen Erkrankungen beim Pflegegrad und bei Leistungsentscheidungen angemessen berücksichtigt werden, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie Pflegegeld erhalten und tatsächlich verfügbar bleiben, pflegende Angehörige rentenrechtlich besser abgesichert und Young Carers stärker unterstützt werden? Wie soll verhindert werden, dass weitere Leistungskürzungen die häusliche Pflege schwächen und dadurch langfristig höhere Kosten für das Gesundheitswesen entstehen?
Sehr geehrte Frau H.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Sie haben Ihren Mann 48 Jahre lang zu Hause gepflegt – das verdient großen Respekt.
Für die Pflegeversicherung ist das Bundesministerium für Gesundheit zuständig. Das Pflegeneuordnungsgesetz liegt bislang nur als Referentenentwurf vor; die Bundesregierung hat es noch nicht beschlossen. Danach berät der Deutsche Bundestag. Bis dahin gelten die bisherigen Leistungen unverändert.
Für mich ist klar: Die Pflegeversicherung muss finanziell stabilisiert werden, aber die Lasten dürfen nicht einseitig bei Pflegebedürftigen und ihren Familien abgeladen werden. Die geplante Kürzung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige habe ich stets abgelehnt. Der neue Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann hat angekündigt, diesen Punkt zurückzunehmen – das begrüßen wir als SPD ausdrücklich. Auch die Pläne zum Entlastungsbetrag und zur Verhinderungspflege werden meine Fachkolleginnen und -kollegen in der SPD-Bundestagsfraktion im parlamentarischen Verfahren kritisch prüfen.
Ihre Petition wird im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages geprüft. Diesem Verfahren möchte ich nicht vorgreifen.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen – zum Beispiel über https://www.bundestag.de.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas

