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Bärbel Bas
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Frage von Holger G. •

Gilt für den Bundestag die 2G oder die 3G-Regel ?

Sehr geehrte Frau Das,

wenn man die heutige Sitzung des Bundestages anschaut, stellt man fest, dass der Bundestag offensichtlich eine Raum außerhalb der Pandemie ist. Gerade die Fraktionen der SPD/FDP fallen dabei unrühmlich auf (Keine Masken. Kein Abstand).
In diesem Zusammenhang: Erhält die SPD eine Strafe wegen Verstoß gegen die Richtlinien (siehe vielfach diskutiertes Foto)

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre Frage. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundestagspräsidentin beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Vertreterin des Verfassungsorgans Deutscher Bundestag und der Gesamtheit seiner Mitglieder sowie dank der Zuarbeit der Bundestagsverwaltung: 

Generell gilt, dass der Bundestag die zu ergreifenden Maßnahmen zum Schutz vor der Pandemie auf Grundlage von Art. 40 Abs. 2 S. 1 Grundgesetz eigenverantwortlich regelt. Die von mir – in Absprache mit den Fraktionen – erlassene Allgemeinverfügung zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus sah bis vor kurzem in der Tat vor, dass Zutritt zur unteren Ebene des Plenarbereichs nur noch geimpfte oder genesene Personen, die negativ getestet oder "geboostert" sind, erhalten. Der Deutsche Bundestag ist seit dem 14. März zur 3 G-Regel zurückgekehrt, was die Arbeit im Plenum, in den Ausschüssen und bei Veranstaltungen angeht.

Zuvor galt für diese Arbeitsbereiche des Parlaments, dass Abgeordnete, die nicht über den sog. „2G-Plus-Status“ verfügten, gleichwohl die Möglichkeit hatten, an den Plenarsitzungen teilzunehmen. So konnten sie bei Vorlage eines negativen Schnelltests auf der oberen Ebene des Plenarbereichs auf den Tribünen unter Einhaltung des Abstandsgebots von 1,50 Metern Platz nehmen. Dort konnten die Abgeordneten in gleicher Weise wie auf der unteren Ebene die Debatten verfolgen, Reden halten, Zwischenfragen stellen und ihre Stimmen bei Abstimmungen und Wahlen abgeben. Entsprechendes galt für die Ausschusssitzungen, wobei dort neben der Möglichkeit der Teilnahme mit einem Test unter Wahrung des Abstandsgebots grundsätzlich auch die Möglichkeit der Teilnahme an den Sitzungen mittels Videozuschaltung bestand (§ 126a Abs. 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages). Damit war sichergestellt, dass die betroffenen Abgeordneten auch weiterhin aktiv an den Sitzungen teilhaben können und ihr Mandat uneingeschränkt ausüben konnten.

Die mittlerweile aktualisierte Allgemeinverfügung schreibt weiterhin das Tragen einer FFP2-Maske in sämtlichen Liegenschaften des Bundestages vor. Darunter fällt auch die Halle im Paul-Löbe-Haus, in der die neu gewählten Mitglieder der SPD-Fraktion im September die Gesichtsmasken für ein Gruppenfoto kurz abgenommen haben – wobei zum damaligen Zeitpunkt eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung als ausreichend galt. Der ehemalige Bundestagspräsident, Dr. Wolfgang Schäuble, hat seinerzeit entschieden, diesen Verstoß im Rahmen seines Ermessens als geringfügig anzusehen. Er hat den Vorfall aber im Rahmen einer Besprechung mit allen Fraktionen angesprochen und die Parlamentarierinnen und Parlamentarier nachdrücklich ermahnt, die geltenden Regeln einzuhalten.

Im Plenarsaal – einschließlich der Tribünen – gelten wiederum spezielle Regelungen: Dort darf die FFP2-Maske nur von den amtierenden Präsidentinnen und Präsidenten im Sitzungsvorstand sowie von Rednerinnen und Rednern am Redepult und an den Saalmikrofonen abgelegt werden. Wo im Plenum gegen Maskenpflicht verstoßen wird, verletzt das die parlamentarische Ordnung. Gegenüber Abgeordneten kann die jeweilige Sitzungspräsidentin oder der Sitzungspräsident Verstöße mit einer informellen Ermahnung, einer Rüge oder mit den formellen Ordnungsmaßnahmen der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Ordnungsruf, Ordnungsgeld oder Sitzungsausschluss) ahnden.

Auch ich erwarte – genau wie Sie –, dass sich die Mitglieder des Bundestags stets vorschriftsgemäß verhalten. Deshalb werde ich auch künftig auf die Wahrung der Ordnung im Hause achten und die Kolleginnen und Kollegen im Plenum an ihre Vorbildfunktion als Abgeordnete erinnern.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir als seiner Präsidentin Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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