Elternunterhalt: Gilt die angekündigte Änderung der 100.000-Euro-Einkommensgrenze weiterhin als Vorhaben der Bundesregierung?
Sehr geehrte Frau Bundesministerin Bas,
das Angehörigen-Entlastungsgesetz wurde 2019 vom SPD-geführten Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter Bundesminister Hubertus Heil auf den Weg gebracht und führte die seit 2020 geltende 100.000-Euro-Einkommensgrenze beim Elternunterhalt ein. Im Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) wurde später angekündigt, eine mögliche Rücknahme dieser Regelung in einem separaten Gesetzgebungsverfahren zu prüfen.
Hält die Bundesregierung – insbesondere Ihr Haus – weiterhin an diesem Vorhaben fest oder soll die 100.000-Euro-Einkommensgrenze dauerhaft bestehen bleiben?
Mehrere SPD-Abgeordnete haben sich öffentlich für den Erhalt der Grenze ausgesprochen. Entspricht dies auch der Position der SPD und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales?
Vielen Dank für Ihre Antwort.

