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Bärbel Bas
SPD
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Frage von Gisela A. •

Das Parlament umfaßt 753 Abgeordnete. Bei Debatten sind manchmal maximal 10% der Abgeordneten anwesend. Wäre es nicht gut, wenn eine Anwesenheitspflicht bestände.

Sehr geehrte Frau Bas,
das Parlament wurde im Laufe der Jahre immer weiter vergrößert, Diese Abgeordneten werden gut besoldet und haben auch einen üppigen Rentenanspruch. Bei Debatten und auch bei Abstimmungen sind die überwiegenden Plätze leer. Also entscheidet eine Minderheit über wichtige Dinge. Da im Laufe der Zeit viele Entscheidungen nach Europa oder in die Länderparlamente abgegeben wurden, könnte man den Bundestag nicht auf max. 300 Personen beschränken?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau A.,

vielen Dank für Ihre Frage. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundestagspräsidentin beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Vertreterin des Verfassungsorgans Deutscher Bundestag und der Gesamtheit seiner Mitglieder sowie dank der Zuarbeit der Bundestagsverwaltung:

Dass tatsächlich meist nur ein Teil der Bundestagsabgeordneten bei einer Debatte im Plenum anwesend ist, hängt mit der Organisation der parlamentarischen Arbeit und den vielfältigen Aufgaben der Abgeordneten zusammen. Diese Frage erreicht mich tatsächlich häufig, aber ich erkläre gerne die Hintergründe.

Die Fernsehberichterstattung konzentriert sich in der Regel auf die Geschehnisse im Plenum. Die Kameras zeigen aber nur einen sehr begrenzten Ausschnitt der parlamentarischen Arbeit, denn der Plenarsaal ist keinesfalls der einzige „Arbeitsplatz“ eines Abgeordneten. Vielmehr findet ein maßgeblicher Teil der parlamentarischen Arbeit nicht im Plenum statt, sondern z.B. in den Fachausschüssen, in den Räumen für die Treffen mit Besuchergruppen oder im Büro der Abgeordneten. Das Parlament ist in hohem Maße arbeitsteilig organisiert. Anders wäre die Fülle der verschiedenen, komplexen Sachverhalte in der Zuständigkeit des Deutschen Bundestages nicht zu bewältigen. Um diese thematische Bandbreite zu veranschaulichen, lohnt ein Blick auf die Tagesordnung einer beliebigen Plenarsitzung.

Da nicht alle Abgeordneten auf jedem Sachgebiet Experten sein können, nehmen an den Debatten im Plenum meist jene Parlamentarierinnen und Parlamentarier teil, die für das Sachgebiet fachlich zuständig sind. Vielleicht haben Sie ja schon mal beobachtet, dass mit den Themen und Tagesordnungspunkten auch die Abgeordneten im Plenarsaal wechseln. Es wäre schlicht ineffizient und für die Arbeit des Parlaments insgesamt auch kein Gewinn, wenn alle Bundestagsabgeordneten an allen Plenarsitzungen teilnehmen würden – zumal mit dem Abgeordnetenmandat weitere Aufgaben verbunden sind, die allerdings selten im Zentrum der Berichterstattung stehen: die Teilnahme an Sitzungen von Fraktions- und Parteigremien, Gespräche mit Sachverständigen, Verbänden, Regierungs- und Kommunalvertretern, der Besuch von Fachveranstaltungen, das Lesen von Dokumenten, Pressetermine und nicht zuletzt die Beantwortung zahlreicher Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern.

Im Übrigen gibt es eine Anwesenheitspflicht: Die Abgeordneten müssen sich innerhalb der Sitzungswochen in den Gebäuden des Deutschen Bundestages aufhalten. Die Präsenzpflicht an Sitzungstagen müssen sie nachweisen, indem sie sich in die Anwesenheitsliste eintragen und an namentlichen Abstimmungen teilnehmen. Wer das versäumt, muss Geldstrafen zahlen.

Die am 27. März 2023 beschlossene Wahlrechtsreform zur Reduzierung der Abgeordnetenzahl begrenzt die Zahl der Bundestagsmandate ab der nächsten Bundestagswahl zuverlässig auf 630. Statt der aktuell 736 Abgeordneten. Weitere Informationen zur Wahlrechtsreform finden Sie unter https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw11-de-bundeswahlgesetz-937896. Ich habe selbst für die Wahlrechtsreform gestimmt. Es ist wichtig, die Zahl der Abgeordneten zu begrenzen, damit das Parlament arbeitsfähig bleibt.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir als seiner Präsidentin Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

 

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