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Bärbel Bas
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Frage von Svenja B. •

Besteht eine Möglichkeit Grundsicherun nach SGB XII im Alter und bei Erwerbsminderung endlich vom SGB II (derzeit Bürgergeld) zu trennen? Ich bin schwerbehindert und kann mich nicht in Arbeit retten.

Sehr geehrte Frau Bas,

Ich bin schwerbehindert und auch mich trifft die Umgestaltung des Bürgergeldes dahingehend, dass die Regelsätze und die Kosten für Unterkunft (Thema Mietpauschale) in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bisher praktisch identisch sind. Doch Menschen wie ich können dem nicht durch die Aufnahme einer Arbeit entkommen. Doch genau dazu soll es motivieren, oder nicht? Inwiefern macht es Sinn? Ich habe Angst mein Zuhause zu verlieren oder nicht genug für ein würdevolles Leben zu haben, wenn ich einen Teil zur Miete dazuzahlen muss aus dem Regelsatz. Und ich kann nicht auf einen Ausweg hoffen

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau B.,

vielen Dank für Ihre Frage. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundesministerin für Arbeit und Soziales beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Mitglied der Bundesregierung sowie dank der Zuarbeit meines Ministeriums: 

Das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum unterscheidet nicht nach den jeweiligen Ursachen für den Hilfebedarf. Deshalb sind die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts in den sozialen Mindestsicherungssystemen grundsätzlich einheitlich bemessen. Wer sich nicht aktiv um eine Arbeit bemüht oder Termine beim Jobcenter unentschuldigt versäumt, bei dem kann die Höhe des Bürgergeldes vermindert werden. Dies trifft hingegen nicht auf Personen zu, die aus gesundheitlichen oder aus Altersgründen keiner Erwerbstätigkeit nachgehen können.

Im SGB XII gibt es zudem Mehrbedarfe, die speziell auf Bedarfslagen von Menschen mit Behinderungen zugeschnitten sind, wie z.B. für einen Mehrbedarf wegen erheblicher Gehbehinderung (Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis) für voll erwerbsgeminderte Menschen. Sie können mir glauben: Mir ist es auch ein persönliches Anliegen, dass die Menschen ein würdevolles Leben führen können und gerade in Notlagen keine Angst vor dem Verlust ihres Zuhauses haben müssen. 

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales Kontakt aufzunehmen. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier: https://www.bmas.de/DE/Service/Kontakt/kontakt.html.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

 

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