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Ayse Asar
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Frage von Tobias C. •

Ist es OK, wenn eine Stadt in ihrem WIFI nicht illegale Webseiten blockiert?

Guten Tag.

Meine Frage an Sie als grüne Politikerin und Rechtsanwältin aus dem Wahlkreis Rheingau-Taunus – Limburg.
Ist es in Ordnung wenn eine Stadt in ihrem freien WLAN Webseiten blockiert die nicht klar illegal (z.B. HC-Leugnung in redaktionellen Inhalten, nicht nur einem Kommentar) oder auch durch ISP blockiert sind (XXX ohne Zugangskontrolle, Copyrightverstöße...) sind?
Gerade als Rechtsanwältin sollten Sie hier ja eine neutrale Antwort geben können.

Grüße,
Tobias C.
(Kopfkino-Disclaimer:
4x gegen Covid geimpfter absolut unspiritueller Atheist und Wähler der Linken/Grünen.)

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Antwort von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sehr geehrter Herr C., 

vielen Dank für Ihre Frage. Entscheidungen darüber, wie Kommunen ihre öffentlichen WLAN-Angebote konkret ausgestalten, liegen in der Verantwortung der jeweiligen Städte. Dabei müssen sie selbstverständlich die geltenden rechtlichen Vorgaben einhalten. Sperren sind daher auf Basis einer klaren gesetzlichen Grundlage zulässig – etwa bei strafbaren Inhalten, beim Jugendschutz (z. B. pornografische Angebote ohne Alterskontrolle) oder aus Gründen der IT-Sicherheit. 

WLAN-Betreiber können darüber hinaus auch verpflichtet werden, Inhalte zu sperren. Wenn Nutzende eines offenen WLANs geistiges Eigentum verletzten, kann der Rechteinhaber vom WLAN-Betreiber verlangen, die betroffenen Inhalte zu sperren – vorausgesetzt, dass die Sperrung zumutbar ist und keine sonstige Möglichkeit besteht, die Rechtsverletzung zu unterbinden. 

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