Wie positioniert sich die SPD zum BAMF Trägerrundschreiben 02/26?
Ausschluss bestimmter Zielgruppen von Integrationskursen.
Befürchtete Prognose: Absage halbleerer Kurse, Arbeitslosigkeit von Lehrkräften.
Sehr geehrte Frau W.,
vielen Dank für Ihre Nachricht über das Informationsschreiben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), mit der Mitteilung im laufenden Haushaltsjahr bis auf Weiteres keine freiwilligen Teilnehmenden mehr zu Integrationskursen zuzulassen.
Ihre Befürchtungen kann ich gut nachvollziehen. Ich halte diese Entscheidung integrations-, gesellschafts- und arbeitsmarktpolitisch für falsch: Die Integrations- und Sprachkurse sind für eine gelungene Integration und ein funktionierendes Miteinander unverzichtbar. Dabei spielt es keine Rolle, aus welchen Gründen die Menschen hierhergekommen sind, solange sie sich legal in Deutschland aufhalten. Immerhin werben wir ja auch ganz gezielt Fach- und Arbeitskräfte an.
Im Koalitionsvertrag haben wir als SPD-Bundestagsfraktion gemeinsam mit der CDU/CSU vereinbart, Integration zu fördern, in sie zu investieren und die Integrations- und Sprachkurse fortzuführen. Die Mitteilung des BAMF, und der damit einhergehende Zulassungsstopp für freiwillige Teilnehmende, ist offenbar zunächst ohne weitere Abstimmung mit der SPD-Bundestagsfraktion erfolgt.
Die wichtige Sprachförderung darf nicht für die Menschen eingeschränkt werden, die sie am dringendsten benötigen und motiviert sind, sich in unsere Gesellschaft und unseren Arbeitsmarkt zu integrieren. Der entschiedene Zulassungsstopp für freiwillige Teilnehmende ist dabei kontraproduktiv, denn wir alle wissen, wie wichtig Integrations- und Sprachkurse sind, um in Deutschland ankommen und Anschluss finden zu können. Der Spracherwerb stärkt den sozialen Zusammenhalt und kann Parallelstrukturen verhindern.
Uns ist es wichtig, die Fortführung von Integrations- und Sprachkursen zu gewährleisten und den Zugang für alle teilnahmeberechtigten Gruppen einzusetzen. Der Zulassungsstopp konnte aus unserer Sicht deswegen so nicht bleiben. In den letzten Wochen und Monaten haben wir uns deshalb hinter den Kulissen für die Fortführung der Kurse und den Zugang auch für freiwillige Teilnehmende eingesetzt. Hierzu haben wir gute und konstruktive Gespräche mit dem Bundesinnenministerium geführt. Wir konnten uns gemeinsam auf eine Kompromisslösung verständigen und es wird keine pauschale Ablehnung für freiwillige Teilnehmende mehr geben. Stattdessen wird die Zulassung freiwilliger Teilnehmer ab 1. Juni 2026 im Rahmen einer Kontingentierung erfolgen, die sich am verfügbaren Haushaltsvolumen und an der Finanzplanung orientiert. Dabei werden priorisierte Kontingentanteile für Gruppen mit besonderem Integrationsbedarf berücksichtigt: Dies sind Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG sowie EU-Bürger, bei denen ein arbeitsmarktpolitisches Interesse besteht. Zudem können im Rahmen der Ermessensentscheidung weitere Einzelfälle berücksichtigt werden.
Mit diesem Vorgehen stellen wir sicher, dass freiwillige Teilnehmende wieder zu Integrationskursen zugelassen werden, während wir zugleich eine verlässlichere Planung und finanzielle Steuerung ermöglichen. Diese Einigung wird nun durch das Bundesinnenministerium im Rahmen einer Rechtsverordnung umgesetzt und soll ab Juni 2026 gelten.
Ich danke Ihnen nochmals für Ihr Engagement und Ihre Nachricht. Der Dialog mit Kursträgern und Betroffenen ist entscheidend, um die Auswirkungen politischer Entscheidungen aus erster Hand zu erfahren und die Stimmen der Betroffenen einzubeziehen.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Aydan Özoğuz

