Statt Psychologen streichen, lieber anstoßen Krankenhäuserrechng. zu prüfen?
Sehr geehrte Abgeordnete,
Ambulante psychotherapeutische Versorgung ist stark belastet: lange Wartezeiten, volle Praxen, steigender Bedarf. Dennoch wurde die Vergütung zum 1. April 2026 um 4,5 % gesenkt. Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz drohen erneute Budgetierung und die Streichung von Zuschlägen.
Budgetierung schafft keine Plätze, verkürzt keine Wartezeiten und verschärft den Mangel – zulasten gesetzlich Versicherter. Folgen sind weniger Therapieplätze, längere Wartezeiten und höhere Folgekosten.
Ich bitte Sie, sich für eine extrabudgetäre Vergütung, den Erhalt der Zuschläge und eine verlässliche Versorgung einzusetzen. Wären der GKV Millionen entgehen, weil sie nur 10 % der Rechnungen der Krankenhäuser prüfen kann und in Pflegekasse gar keine Möglichkeit hat um Abrechnungsbetrug in der Pflege rechtssicher zu prüfen. Wäre ein Prüfung im Umdenken der Ausgaben möglich? MfG, Frau Sophia S., Wahlkreis 22, Hamburg, Betroffene & Mitarbeiterin einer GKV
Sehr geehrte Frau S.,
vielen Dank für Ihr Schreiben und Ihr Engagement für die psychotherapeutische Versorgung in Deutschland. Ich nehme Ihre Bedenken bezüglich der Honorarkürzung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Ihre Frage zu den Ausgaben der GKV sehr ernst.
Wie Sie richtig ansprechen, wurde die Vergütung zum 1. April 2026 um 4,5 % gesenkt. Dies ist das Ergebnis eines Schlichtungsspruchs des Erweiterten Bewertungsausschusses, nachdem sich die Selbstverwaltungspartner – der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) für die Krankenkassenseite und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) für die Leistungserbringer – nicht einigen konnten.
Ich möchte Ihnen erläutern, warum die Politik hier begrenzte direkte Einflussmöglichkeiten hat: Entscheidungen zu Leistungsumfang und Vergütung werden in Deutschland in der Selbstverwaltung getroffen. Der Gesetzgeber regelt lediglich die Rahmenbedingungen, während GKV-SV und KBV die Honorarhöhen selbstständig aushandeln. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) übt zwar Rechtsaufsicht aus, darf aber aus gutem Grund keine inhaltliche Fachaufsicht übernehmen – die Entscheidungskompetenz liegt bei den Akteuren, die für die konkrete Versorgung verantwortlich sind.
Im aktuellen Koalitionsvertrag haben wir uns ausdrücklich darauf verständigt, die Versorgung im Bereich der psychischen Gesundheit zu stärken und den Zugang zu Therapie zu verbessern. Dieses Ziel bleibt für uns als SPD-Bundestagsfraktion maßgeblich. Deswegen haben wir das BMG aufgefordert, mögliche Auswirkungen der Entscheidung auf die Versorgung darzulegen sowie Maßnahmen aufzuzeigen, mit denen potenzielle negative Folgen verhindert oder minimiert werden könnten.
Die KBV hat angekündigt, eine gerichtliche Überprüfung der Entscheidung einzuleiten. Maßnahmen zur Stabilisierung der GKV dürfen nicht zu Lasten der Patientinnen und Patienten gehen und dürfen nicht dazu führen, dass sich der Zugang zur Versorgung verschlechtert.
Das betrifft auch Ihre Frage nach einem Umdenken der Ausgabenseite der GKV: Die hohen prognostizierten Deckungslücken erfordern einen Beitrag aller Beteiligten im Gesundheitswesen. Das vorliegende Maßnahmenpaket nimmt daher auch die Einnahmenseite der GKV in den Blick. In den Verhandlungen konnte die SPD-Bundestagsfraktion die Balance zwischen allen Beteiligten im Gesetzentwurf allerdings drastisch verbessern.
Ich danke Ihnen für Ihre Hinweise und hoffe, dass ich Ihre Fragen beantworten konnte. Der Austausch mit Trägern und Personen aus dem Gesundheitswesen ist gerade in der aktuellen Situation so wichtig, um mögliche Auswirkungen aus erster Hand zu erfahren.
Mit freundlichen Grüßen
Aydan Özoğuz

