Wie kann es sein, dass Menschen von der EU ohne rechtsstaatliche Grundlage sanktioniert werden?
Sehr geehrte Frau Özuguz,
Seit letztem Jahr wird u.a. der Journalist Hüyesin Dogru von der EU sanktioniert, seine Bankkonten sind eingefroren. Es gibt keine Anklage, keine Möglichkeit aus dieser Situation zu kommen. Die EU behauptet, ihm stünde frei dagegen zu klagen, er hat aber keinen Zugriff auf Geldmittel, um einen Anwalt zu bezahlen, jeder, der ihn pro bono unterstützt, ist bedroht, selbst mit diesen Sanktionen belegt zu werden. Er hat zwei kleine Kinder und eine Frau, deren Konten nun auch eingefroren wurden, weil sie ihren Mann unterstützt (sie hat das Familienauto KfZ-versichert). Wie sind solche Maßnahmen mit dem deutschen Rechtsstaat vereinbar?
Mit freundlichen Grüßen
Stefanie W.
Sehr geehrte Frau W.,
herzlichen Dank für Ihre Nachricht.
Wie Sie bereits erwähnen, handelt es sich im Fall Hüseyin Doğru um Sanktionen der Europäischen Union zur Einschränkung der Medienplattform „Red“. Es wurde festgestellt, dass diese Plattform von Russland gezielt zur Informationsmanipulation genutzt wird.
Die Sanktionen wurden von den Mitgliedsstaaten einstimmig beschlossen und auch die Bundesregierung hat die Entscheidung unterstützt. Konkret bedeutet das zum Beispiel, dass Vermögenswerte innerhalb der EU eingefroren werden und je nach Einzelfall Reisebeschränkungen greifen. Auch teilt die Bundesregierung ihre Erkenntnisse mit internationalen Partnern, und steht im Dialog mit Betreibern von sozialen Medienplattformen, die gegen die Verbreitung von Desinformationen vorgehen müssen.
Damit wirken wir einer Desinformation seitens Russlands gegenüber unserer Bevölkerung und Gesellschaft entgegen. Die Begründung der Sanktionierung ist auf der EU-Webseite öffentlich einsehbar.
Die von Ihnen beschriebene Bedrohung von pro bono-Anwälten ist mir unbekannt.
Bei Sanktionen gegen Personen sind humanitäre Ausnahmen oder Transaktionen zur Sicherstellung von Grundbedürfnissen explizit vorgesehen. Dadurch wird u.a. auch gewährleistet, dass die Maßnahmen mit dem deutschen Rechtsstaat vereinbar sind.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Aydan Özoğuz

