(...) Der Schutz von Hinweisgebern, so genannten Whistleblowern, ist in der EU uneinheitlich geregelt. (...) um Personen zu schützen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Gefahren oder Nachteile für das öffentliche Interesse mitteilen. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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