
(...) Denn die gewerblichen Anbieter machen sich die schöpferischen Leistungen der Verlage zunehmend systematisch zunutze und sollen daher diese zum Ausgleich an ihren Gewinnen beteiligen. Mit der neuen Gesetzesregelung werden die Presseverlage im Online-Bereich mit anderen Werkvermittlern gleichgestellt, die seit langem entsprechende Rechte haben. Private oder ehrenamtliche Nutzer betrifft der Gesetzentwurf nicht: Sie können weiterhin kostenlos die Berichte lesen. (...)