
(...) Bei der Regelung der Vorratsdatenspeicherung stehen sich der mittelbare Eingriff in die Grundrechte des Bürgers sowie die staatliche Pflicht zur Strafverfolgung bei begangenen Straftaten und der Schutz der Bürger vor Straftaten gegenüber. (...) Elementar bei diesem Gesetz ist, dass es nicht um die Speicherung von Kommunikationsinhalten geht: Weder Inhalte von E-Mails oder Telefonaten noch aufgerufene Internetseiten werden festgehalten. (...)