
(...) Beauftragte der Bundesregierung oder Bundesbeauftragte unterstützen in unabhängiger und beratender Form die Ministerien und sind nicht in die Hierarchie der Verwaltung eingegliedert. Sie werden von den Bundesministern oder von der Bundeskanzlerin ernannt. Dem Gesundheitsausschuss wird diese Möglichkeit nicht eingeräumt. (...)