Weitere Fragen an Axel Knoerig
Genau darin liegt aus meiner Sicht der entscheidende Unterschied: Dass etwas durch einfaches Gesetz geregelt werden kann, bedeutet noch nicht, dass jede denkbare Regelung auch verfassungsgemäß wäre.
Die Orientierung an den Besoldungsgruppen der obersten Bundesrichter folgt dabei auch dem Gedanken, dass diejenigen, die Recht sprechen, und diejenigen, die Recht setzen, in vergleichbarer Verantwortung für unseren Staat stehen und deshalb auch vergleichbar entlohnt werden sollten. Diese bestehende Regelung halte ich für richtig.
Künftig sollen Anbieter die Eigenheimrenten-Förderung gezielt anbieten können, Produkte dadurch passgenauer und einfacher werden und unnötige Vorgaben entfallen.
Zunächst ist mir wichtig zu betonen, dass der Referentenentwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sich derzeit noch im Gesetzgebungsverfahren befindet und noch keine geltende Rechtslage darstellt.

