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Axel Knoerig
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Frage von Phillipp B. •

Zu den geplanten IFG-Gesetzes-Änderungen, besonders mit Bezug auf den Ausschluss juristischer Personen; Sehen Sie die verbundenen Einschränkungen für die Arbeit von NGOs & Journalisten? Ihr Plan dazu?

Sehr geehrter Herr Knoerig,

ich stelle diese Frage wohl auch stellvertretend für ettliche Bürger, die sich ebenfalls Sorgen um dieses seit 20 Jahre bestehende Gesetz machen. Es galt bisher immer als ein demokratisches Prinzip für Transparenz und öffentliche Kontrolle zu sorgen. Und ich denke nicht, dass wir diese Prinzipien über Bord werfen dürfen, auch nicht, wenn unsere Politiker sich über Spionage oder sonstige Sicherheitlücken sorgen machen. Das muss anders adressiert werden. Und ich hoffe, dass Sie auch schon den "Vibe" mitbekommen haben. Es werden bereits Petitionen und Briefe geschrieben und ich als random Bürger habe soeben diese kleine Website entdeckt. Hallo an dieser Stelle von mir. Und ich bedanke mich schonmal für ihre Aufmerksamkeit zu diesem Thema. Informiert habe ich mich über offizielle Quellen, allen voran FragDenStaat.de und das Bundestagsportal und sehe halt Nachrichten.

MfG,

P.B.

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr B.

vielen Dank für Ihre Nachricht zum Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Dass dieses Thema derzeit viele Menschen bewegt, ist auch bei uns angekommen, und ich nehme diese Sorgen ernst.

Das IFG garantiert seit zwanzig Jahren, dass Bürger staatliche Entscheidungen nachvollziehen und hinterfragen können. Dieses Prinzip aufzugeben, kommt für mich nicht infrage. Zugleich hat sich die Wirklichkeit seit 2006 gewandelt. Behörden erreichen deutlich mehr Anfragen als früher, darunter auch solche, die in Serie gestellt werden oder erkennbar kein echtes Informationsinteresse verfolgen. Hinzu kommt, dass Angaben zu Kritischer Infrastruktur nicht in falsche Hände geraten dürfen. Ihren Einwand, dies müsse anders gelöst werden, nehme ich auf. Wie viel Schutz nötig ist, ohne die Transparenz zu beschädigen, wird die zentrale Frage der parlamentarischen Beratungen sein.

Zu Ihrer Kernfrage, dem Ausschluss juristischer Personen: Ich sehe, dass eine Fokussierung der Antragsrechte auf natürliche Personen die Arbeit von Organisationen und Redaktionen verändern würde – das will ich nicht kleinreden. Dass der Gesetzgeber festlegt, welche Rechte juristischen Personen zustehen, ist unserem Rechtssystem zwar nicht fremd, ähnliche Abwägungen kennen wir aus der Debatte um das Verbandsklagerecht. Entscheidend ist für mich aber, dass am Ende eine ausgewogene Lösung steht, die berechtigte Kontrollanliegen nicht abschneidet. Wer ein legitimes Anliegen verfolgt, darf keine unangemessenen Hürden vorfinden. 

Momentan haben sich die Koalitionspartner erst auf Eckpunkte geeinigt. Die eigentliche parlamentarische Arbeit mit allen Beratungen und Anhörungen liegt noch vor uns. Dort werde ich die konkreten Regelungen kritisch prüfen – mit dem Anspruch, dass Auskunftsrechte erhalten bleiben, während Missbrauch begrenzt und die Handlungsfähigkeit der Behörden gesichert wird.

Mit freundlichen Grüßen 

Axel Knoerig MdB

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