Die geplante IFG-Reform (berechtigtes Interesse, NGO-Ausschluss, Kostendeckungsgebühren) höhlt Bürgerrechte aus. Werden Sie gegen diese Einschränkung stimmen? Bitte begründen Sie Ihre Position. Danke
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank, dass Sie sich mit Ihren Bedenken zur geplanten Reform des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) direkt an mich wenden.
Es geht nicht darum, das IFG abzuschaffen oder den Bürgern das Recht zum Informationszugang zu nehmen. Das Recht, Einblick in behördliche Unterlagen zu erhalten und staatliches Handeln nachvollziehen zu können, schafft Vertrauen und genau daran soll auch festgehalten werden.
Dennoch – und das muss differenziert betrachtet werden – hat sich die Lage seit Inkrafttreten des IFGs verändert. Behörden erreichen heute deutlich mehr Anfragen als früher, darunter auch Anfragen, die in Serie gestellt werden oder erkennbar kein echtes Informationsinteresse verfolgen und beträchtliche personelle Ressourcen binden. Hinzu kommen neue Sicherheitsrisiken – gerade Informationen über Kritische Infrastruktur dürfen nicht zum Ausforschungsinstrument für ausländische Akteure oder terroristische Netzwerke werden. Auch die Mitarbeiter der Behörden sollen besser vor Übergriffen und Bedrohungen geschützt werden.
Vor diesem Hintergrund halte ich es für richtig, das IFG weiterzuentwickeln, wobei das Zugangsrecht als solches erhalten bleiben muss. Geprüft werden sollte zudem, wer künftig antragsberechtigt sein soll und wie sich die Gebühren fairer am Bearbeitungsaufwand orientieren können. Wichtig ist mir dabei, dass Gebühren gesetzlich geregelt werden und für Antragsteller im Vorfeld nachvollziehbar bleiben. Niemand soll bei Antragstellung im Unklaren darüber sein, welche Kosten auf ihn zukommen können. Wer ein legitimes Anliegen verfolgt – ob als Bürger oder recherchierender Journalist – darf durch die Reform keine neuen Hürden vorfinden.
Zu Ihrer konkreten Frage nach meinem Abstimmungsverhalten bitte ich um Verständnis, dass sich dies erst beurteilen lässt, wenn der Bundestag über einen fertigen Entwurf berät. Bislang gibt es lediglich eine Verständigung zwischen den Koalitionspartnern. Das parlamentarische Verfahren mit allen Beratungen steht also noch aus. Für mich ist dabei entscheidend: Wer ein nachvollziehbares Anliegen hat, muss auch in Zukunft Auskunft von Behörden erhalten können. Zugleich halte ich es für richtig, Missbrauch zu begrenzen, sensible Bereiche besser zu schützen und die Arbeitsfähigkeit der Verwaltung zu sichern.
Mit freundlichen Grüßen
Axel Knoerig MdB

