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Frage von Perschya C. •

Frage an Astrid Mannes von Perschya C. bezüglich Verteidigung

Sehr geehrte Frau Mannes.
Ich hätte eine kurze Frage zum aktuellen Umgang mit dem unterbesetzten Pflegepersonal in Pflegeeinrichtungen - von Krankenhäusern zu Seniorenheimen. Mir ist schon seit mehreren Wochen Werbung der Bundeswehr in Innenstädten aufgefallen. Große Plakate, aber auch massig Digitalwerbung. Eine Digitalwerbung wurde mir persönlich nun direkt auf meiner YouTube Startseite angeboten, welche mich dazu motivieren soll in die Bundeswehr einzutreten. Was ich hier nicht verstehe ist, wie kann es sein, dass der Bund, Werbung für die Bundeswehr in solchen Größendimensionen legitimiert (es wird schon seine Gründe haben...), selbstverständlich hat die Bundeswehr seine Notwendigkeit, vor allem in Zeiten von Pandemien und eventuellen Ausfällen gewisser politischer Apparate. Aber warum genau, sehe ich keine Werbung für den Pflegepersonal-Beruf? Das kann der Staat doch nicht ganz allein den staatlichen und privaten Krankenhäusern überlassen (Beispiel Lufthansa und staatlicher finanzieller Unterstützung). Das Verhältnis passt einfach nicht. Wir brauchen aktuell, vor ein paar Jahren schon und für die Zukunft Pflegepersonal und hoffentlich weniger eine Armee. Ich werde daraus leider nicht schlau. Aber ich möchte gerne den Schachzug dahinter nachvollziehen können. Ich hoffe sie können mir bei diesem Problem weiterhelfen.

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Sehr geehrter Herr Chehrazi,
Sie haben völlig recht: Wir haben zu wenig Pflegepersonal in Deutschland. Mit dem steigenden Durchschnittsalter, also der Zunahme der Zahl älterer Menschen in Deutschland, gehen wesentliche Änderungen unserer Gesellschaft einher, denen wir Rechnung tragen müssen. Wir werden in Zukunft mehr Pflegekräfte benötigen. Junge Menschen müssen gezielt angesprochen werden und die Pflegeberufe müssen zudem attraktiv sein.
Die Bundesregierung wirbt daher durchaus aktiv um Pflegekräfte. Gleichzeitig sind in den letzten Jahren verschiedene Maßnahmen ergriffen worden, um die Pflegeberufe attraktiver zu machen.
Der Pflegeberuf ist ein Zukunftsberuf. Die „Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege“, die vom Bund, den Ländern und Verbänden 2012 (mit einer Laufzeit bis 2015) gemeinsam angestoßen wurde, war erfolgreich. Wir führen diese Anstrengungen weiter fort. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat hier einen Schwerpunkt seiner Arbeit gesetzt.

Der Bundestag hat im Frühjahr dieses Jahres ein Fachkräftezuwanderungsgesetz beschlossen, wodurch ab März schneller als zuvor benötigte Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern für eine Tätigkeit in Deutschland gewonnen werden können. Damit wollen wir Fachkräfteengpässen entgegenwirken. Dies bezieht sich natürlich vor allem auch auf Pflege- und Gesundheitsberufe. Im Auswärtigen Amt wurden neue Stellen geschaffen, damit Anpassungsmaßnahmen zum Ausgleich von Defiziten einer ausländischen Berufsausbildung geprüft werden können. Zudem werden gezielt Kontakte mit inländischen Akteuren aufgebaut und die Bemühungen zur Gewinnung von Pflegekräften aus dem Ausland unterstützt.

Zur Steigerung der Attraktivität der Pflegeberufe soll die umfassende Modernisierung der Pflegeausbildung beitragen, durch die künftige Pflegekräfte in Pflegeeinrichtungen und in den Krankenhäusern noch besser auf die Anforderungen des Berufs vorbereitet werden und zudem bessere Aufstiegschancen erhalten. Auch das Schulgeld in der Altenpflege wurde abgeschafft.
Für pflegeintensive Krankenhausbereiche gelten bereits Personaluntergrenzen. Seit dem 1. Januar 2020 wurden diese um die Krankenhausbereiche der Herzchirurgie, Neurologie, Neurologie Schlaganfalleinheit und Neurologische Frührehabilitation erweitert. Begleitet wird diese Maßnahme ebenfalls seit 2020 von Vorgaben für die gesamte Pflege im Krankenhaus – dem sogenannten „Ganzhausansatz“.
Da für den Personalbedarf in der Altenpflege bislang eine valide Datengrundlage gefehlt hatte, hat der Gesetzgeber mit dem 2. Pflegestärkungsgesetz ein solches Gutachten in Auftrag gegeben, das nun am 25. Februar 2020 vorgestellt wurde. Auf der Grundlage der fundierten Erarbeitung der Gutachter kann nun debattiert werden, ob und wie es gemeinsam mit den Ländern gelingen kann, bundeseinheitliche Rahmenbedingungen für die Personalausstattung in der stationären Langzeitpflege zu vereinbaren.
Erst Ende November hat der Bundestag über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege abschließend beraten. Mit diesem Gesetz werden bis zu 20.000 zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte in der Altenpflege vollständig über einen Vergütungszuschlag finanziert. Damit folgt der Gesetzgeber einem Vorschlag aus dem Zweiten Zwischenbericht zum Projekt zur Entwicklung und Erprobung eines Personalbemessungsverfahrens für Pflegeeinrichtungen. Dieses Projekt hatte ergeben, dass künftig mehr Pflegehilfskräfte benötigt werden.
Auch den derzeitigen besonderen Belastungen während der Corona-Pandemie trägt die Bundesregierung Rechnung:
Alle Beschäftigten in der Altenpflege erhielten im Jahr 2020 einen gestaffelten Anspruch auf eine einmalige Sonderleistung (Corona-Prämie) in Höhe von bis zu 1.000 Euro. Aber auch Auszubildende, Freiwilligendienstleistende, Helfer im freiwilligen sozialen Jahr und Leiharbeiter sowie Mitarbeiter in Servicegesellschaften sollten eine Prämie erhalten. Dabei wurde im Gesetzentwurf ausdrücklich festgehalten, dass die Corona Prämie nicht zu einer höheren finanziellen Belastung der Pflegebedürftigen führen darf. Zur organisatorischen Umsetzung wurden Pflegeeinrichtungen zur Zahlung von gestaffelten Sonderleistungen (Corona-Prämien) an ihre Beschäftigten verpflichtet.
Die Bundesregierung wirbt aktiv für Pflegepersonal. Ich spreche gerne unseren Bundesgesundheitsminister in den nächsten Tagen mal an, ob wieder eine Kampagne für die Pflegeberufe geplant ist.
Kommen Sie heute Nacht gut rüber in das neue Jahr, für das ich Ihnen alles Gute, vor allem gute Gesundheit wünsche!

Mit herzlichem Gruß
Astrid Mannes

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