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Astrid Mannes
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Frage von Antje S. •

Frage an Astrid Mannes von Antje S. bezüglich Energie

Sehr geehrte Frau Mannes

Danke für die schnelle Antwort

1. Zum Kohlekompromiss
In der Leitentscheidung aus dem Jahr 2016 hatte die Landesregierung NRW das Fördervorlumen für RWE im Braunkohlegebiet Garzweiler festgelegt. Diese Fördermengen galten nach dem von der Kohlekommission ausgehandelten Kohlekompromiss als überholt. Doch der aktuelle Gesetzesentwurf sieht verblüffender Weise vor, dass sich die Fördermengen an der Leitentscheidung aus dem Jahr 2016 orientieren sollen. Das bedeutet im Ergebnis: Die Kohle, die RWE vormals bis zum Jahr 2045 hätte abbauen dürfen, kann RWE nun bis zum offiziellen Kohleausstieg im Jahr 2038 fördern. Im schlimmsten Fall wird also nicht weniger Kohle gefördert sondern genauso viel – nur noch schneller.

2. Zu günstigen Strompreisen und zur Wirtschaftlichkeit der Kohleverstromung
https://www.e3g.org/library/der-deutsche-kohleausstieg-von-der-realitaet-ueberholt
Strukturhilfen sind wichtig. Weshalb dafür noch Tonnen von CO2 verbrannt werden müssen und weshalb das Unternehmen RWE dafür noch 4 Milliarden € bekommen sollen leuchtet mir nicht ein. Dazu gibt es auch einen interessanten Artikel in der FAZ. Auch zum §42 der erst spät eingefügt wurde.
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/klima-energie-und-umwelt/neuer-streit-um-den-ausstieg-aus-der-kohleverstromung-16784000-p2.html

3. Leider kann man mit dem Klima nicht verhandeln und Kompromisse schließen.
Was müssen wir eigentlich tun um unserer Verpflichtungen des Paris-Abkommens zu erfüllen ? https://www.youtube.com/watch?v=VOQArPuEWU0

Fakt ist. Wir befinden uns in einer Krise und sollten auch so handeln. Sie als Bundestagsabgeordnete haben die Möglichkeit wichtige Weichenstellungen für die Zukunft mitzuentscheiden.

Daher nun meine Frage: Werden Sie dem Kohleausstiegsgesetz zustimmen auch wenn das Gesetz mit dem ursprünglichen Kohlekompromiss nichts mehr zu tun hat ? Werden Sie über ein öffentlich-rechtlichen Vertrag abstimmen, obwohl sie diesen nicht selbst lesen dürfen ?

Mit freundlichen Grüßen
A. S.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Sander,

vielen Dank für Ihre neuerliche Frage zum Kohleausstieg.

Ich werde dem Kohleausstiegsgesetz zustimmen. Der Gesetzentwurf ist für mich ein guter Kompromiss zwischen den berechtigten Interessen des Umwelt- und Klimaschutzes und den Interessen des Wirtschafts- und der Industriestandortes Deutschland.

Ich möchte auch betonen, dass der Gesetzentwurf auf einem breiten gesellschaftlichen Konsens fußt mit dem Ziel, die unterschiedlichen Interessen auszugleichen und eine Einigung über die Gestaltung des energie- und klimapolitisch begründeten Kohleausstiegs und des damit verbundenen Strukturwandels in Deutschland herzustellen. 

Deutschland wird innerhalb weniger Jahre einen zentralen Teil seiner Energiegewinnung umstellen und einen bedeutenden Beitrag zum Klimaschutz leisten. Jetzt geht es darum, den Ausbau erneuerbarer Energien und unsere Stromnetze auszubauen. Dazu werden wir das Erneuerbare-Energien-Gesetz novellieren und den notwendigen Netzausbau beschließen. Den Ausbau von Windanlagen an Land und die weitere Förderung von Solar-Anlagen nehmen wir dabei besonders in den Blick.

Die Klimaziele, zu denen sich Deutschland im Rahmen internationaler Vereinbarungen verpflichtet hat, gelten ohne Abstriche.

Als CDU/CSU setzen wir dabei auf Anreize statt Verbote. Wirtschaftlichkeit und Offenheit für neue Technologien sind genauso wichtig wie soziale Fairness. Bei allen notwendigen Anpassungen legen wir Wert darauf, die Bürger mitzunehmen.

Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Feiertag. 

Mit freundlichen Grüßen

Astrid Mannes

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