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Astrid Mannes
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Frage von Uta S. •

Frage an Astrid Mannes von Uta S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Dr. Mannes,

das Renteneintrittsalter steigt ja bekanntlich aber was machen Personen, die krankheitsbedingt in Frührente gehen müssen und dadurch sehr geringe Rentenbezüge zu erwarten haben?
Ich habe gehört, da sei eine Verbesserung geplant und würde gerne erfahren, was die CDU in dieser Sache unternimmt.

Mit freundlichen Grüßen
Uta Schmüdderich

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Schmüdderich,

ich danke Ihnen für Ihre Anfrage. Sie sprechen das Problem der Erwerbsminderungsrenten an. Der Bundestag hat am 8. November 2018 das Gesetz über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung beschlossen, welches am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist. Die Erwerbsminderungsrente soll zumindest ein Stück weit die Einkommenseinbußen auffangen, die damit verbunden sind, wenn man durch Krankheit oder Unfall längerfristig gar nicht oder nicht mehr voll arbeiten kann. Die Absicherung des Erwerbsminderungsrisikos ist eine der Kernaufgaben der Solidargemeinschaft der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Rente wegen Erwerbsminderung berechnet sich nicht nur aus den bis zum Leistungsfall gezahlten Beiträgen. Vielmehr werden mit der Zurechnungszeit weitere Versicherungszeiten berücksichtigt. Mit der Zurechnungszeit wird so getan, als wenn man vom Leistungsfall bis zu einem festgelegten Alter weiter Beiträge gezahlt hätte. Früher hätte man auf diese Weise die Rente so berechnet, als hätte man bis zum 55. Lebensjahr in die Rentenkasse eingezahlt. Bereits in der Vergangenheit wurde das Ende der Zurechnungszeit mehrmals verlängert.
Um zukünftige Erwerbsminderungsrentnerinnen und Erwerbsminderungsrentner noch besser abzusichern, wird das Ende der Zurechnungszeit nunmehr in Anlehnung an die Anhebung der Regelaltersgrenze schrittweise auf das vollendete 67. Lebensjahr verlängert. Denn diejenigen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr erwerbstätig sein können, sind in besonderem Maße auf die Solidarität der Versichertengemeinschaft angewiesen. Sie werden damit in der gesetzlichen Rentenversicherung zukünftig so gestellt, als ob sie entsprechend ihrem bisherigen Erwerbsleben bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze weitergearbeitet hätten.
Ich darf Ihnen versichern, dass wir - die CDU/CSU-Fraktion- die Lage der derzeitigen Erwerbsminderungsrentner durchaus auch in den Blick nehmen. Sie profitieren von den Verbesserungen bei den Kindererziehungszeiten ebenso wie von den zuletzt außergewöhnlich guten Rentenanpassungen, mit denen sichergestellt ist, dass die Rentner auch von der guten Lohnentwicklung profitiert haben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Astrid Mannes
Mitglied des Deutschen Bundestages
für den Wahlkreis Darmstadt

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